7/6/2011 1:51:52 PM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

SwissDRG: Einigung zwischen Versicherern und Spitälern

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

santésuisse und H+ konnten sich nach mehreren Verhandlungssitzungen auf eine gemeinsame Lösung für die Einführung der Fallpauschalen im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung einigen. Das ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die per 1.Januar 2012 in Kraft tretende Reform. Die Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung der Mitgliedspitäler von H+ und des Bundesrats.

santésuisse und H+ erzielten in Bezug auf vier wichtige Umsetzungsziele der Spitalfinanzierung im Rahmen eines Gesamtpakets einen Kompromiss. Die Einigung betrifft die Lieferung der relevanten Daten für die Rechnungskontrolle, das Konzept für ein Kostenmonitoring mit Korrekturmassnahmen und die Abgeltung der Investitionen in der Einführungsphase, sowie den Zugang zu den für die Berechnung der Tarife erforderlichen Angaben. Die Vereinbarung bedarf gemäss den Statuten von H+ der Zustimmung der Mitgliedspitäler. Die Abstimmung läuft bis am 15. August 2011.

Die beiden Partner unterzeichnen damit eine wichtige Vereinbarung für die Einführung des SwissDRG-Fallpauschalensystems, mit dem jeder Spitalaufenthalt anhand des behandelten Patienten einer Fallgruppe zugeordnet wird. Diese Fallgruppen bestimmen das Kostengewicht eines Falles. Jedes Spital wird basierend auf den schweizweit einheitlichen Kostengewichten und einem vertraglich zu vereinbarenden Basispreis vergütet. Damit lassen sich in absehbarer Zeit Qualität und Preise der von den Schweizer Spitälern erbrachten Leistungen vergleichen.

santésuisse und H+ haben mit der vorliegenden Vereinbarung die Grundlage gelegt für einheitliche Rahmenbedingungen bei der Umsetzung der Fallpauschalen in den einzelnen Kantonen. Die Vereinbarung muss gemäss KVG durch den Bundesrat geprüft und genehmigt werden. Dies ist für die beiden Vertragsparteien insbesondere in Bezug auf die Regelung der Weitergabe der relevanten Daten für die Rechnungskontrolle wichtig.

Auf der Basis dieser Einigung können nun die Tarifpartner die konkreten Tarifverträge aushandeln.

Quelle: santesuisse.ch, Juli 2011

Reduzieren Sie Ihre Krankenkassenprämien

Vergleichen ist einfach und kostet nichts!

Vergleichen Sie jetzt
Werbung

Krankenversicherung

Vergleichen Sie kostenlos die Beiträge für Ihre Krankenkasse und sparen Sie! Prämienvergleich Krankenkassen

Vergleichen Sie!