3/14/2011 10:14:52 AM   /   bonus.ch - News   /   Finanz

Steuern und Verwandtschaft

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

In der Regel müssen Sie Ihre Steuererklärung im Verlaufe des Monates März abgeben. Diese Frist neigt sich also langsam aber sicher Ihrem Ende zu! Damit Sie Ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen und ein Maximum an Ersparnissen erzielen können, haben wir einige Ideen für Sie zusammengestellt. In den untenstehenden Artikeln finden Sie insbesondere Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Verwandtschaft.

Steuern: Sparen Sie durch die Miete Ihrer Kinder!
Falls Sie als Eltern Ihre Kinder gratis in einer Ihrer Liegenschaften wohnen lassen, so müssen Sie den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Vermieten Sie hingegen die Liegenschaft an Ihre Kinder (auch zu einem günstigen Mietzins), so ist nur dieser vereinbarte Mietzins steuerbar. Seien Sie jedoch vorsichtig, denn je nach Wohnkanton kann das kantonale Steuergesetz in Bezug auf den Mietzins variieren. Informieren Sie sich daher vor dem Einreichen Ihrer Steuererklärung!

Steuern: Zinslose Darlehen an Ihre Kinder
Normalerweise können Geldleistungen an die erwachsenen Kinder nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Im Gegenteil, unter Umständen können Geldleihgaben als Schenkung eingestuft werden und Ihre Kinder müssen so Schenkungssteuern entrichten. Wenn Sie Ihren Kindern jedoch ein zinsloses Darlehen gewähren, so können beide Parteien von Einsparungen bei den Steuern profitieren. In der Tat kommt Ihren Kindern der Zinsertrag aus dem geliehenen Vermögen zugute und sie können somit ihr Kapital erhöhen. Gleichzeitig können Sie selbst Ihr steuerbares Vermögen verringern und bezahlen deshalb weniger Steuern. Ausserdem ergibt sich aufgrund der Steuerprogression auch gesamthaft betrachtet eine niedrigere Steuerbelastung für die Eltern und die Kinder.

Steuern: Vermeiden Sie direkte Schenkungen an Schwiegertöchter und Schwiegersöhne
Wenn Sie Ihrer Schwiegertochter oder Ihrem Schwiegersohn einen Geldbetrag schenken möchten, achten Sie darauf, dass Sie dies nicht auf direktem Wege tun. So können Sie nämlich bei den Steuern sparen. Direkte Schenkungen unter Nichtverwandten werden einer erheblichen Schenkungssteuer unterworfen. Diese hohen Steuern lassen sich vermeiden, indem sie zuerst Ihre eigene Tochter oder Ihren eigenen Sohn beschenken. Die Tochter oder der Sohn kann diese Schenkung danach in einem zweiten Schritt dem Ehegatten überweisen. So werden zwar zwei Schenkungen vorgenommen, dieser Vorgang verleiht Ihnen jedoch Steuervorteile: Schenkungen zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten sind in der Tat steuerfrei oder unterliegen einem günstigen Tarif. Aber Achtung: Liegen die beiden Schenkungen zeitlich sehr nahe beieinander, so könnte die kantonale Steuerbehörde eine Steuerumgehung vermuten!

Steuern: Konkubinat
Im Konkubinat zu leben kann sich vorteilhaft auf Ihre Steuerrechnung auswirken. Bei verheirateten Paaren werden nämlich Ihr eigenes Einkommen und dasjenige von Ihrem Ehegatten zusammen versteuert. Wenn Sie jedoch im Konkubinat leben, so wird jedes Einkommen einzeln verrechnet, die jeweiligen steuerbaren Beträge fallen somit geringer aus. Da die Steuerbeträge in Bezug auf das Einkommen auf einer progressiven Basis ermittelt werden, können Sie deshalb viel Geld sparen!

Quelle: bonus.ch, März 2011

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