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Steuern: Grundlagen für das Erstellen der Steuererklärung

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Der Stichtag für das Einreichen der Steuererklärung rückt immer näher. Deadlines, Abzüge und Sonderfälle: damit Ihnen die Steuererklärung kein Kopfzerbrechen bereitet, haben wir einige Basisinformationen für Sie zusammengestellt.

Steuererklärung: Beachten Sie die Fristen!
Im Allgemeinen muss Ihre Steuererklärung 30 Tage, nachdem diese Ihnen das Dokument zum Ausfüllen geschickt hat, bei der kantonalen Steuerbehörde eingehen. Jedoch ist auf dem auszufüllenden Formular selbst ein offizielles, genaues Datum angegeben. Dieses Datum ist der erste Stichtag. Wenn Sie das Datum nicht respektieren, erhalten Sie eine Mahnung mit einer neuen Frist. Lassen Sie auch diese verstreichen, wird Ihnen automatisch eine Mahngebühr auferlegt. Diesen unvorteilhaften Zustand können Sie vermeiden, indem Sie offiziell eine Verlängerung der Frist bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch wenn dieser Vorgang nicht kostenlos ist, sind die damit verbundenen Gebühren jedoch relativ gering. In manchen Kantonen ist es sogar möglich, eine Verlängerung der Frist direkt online, auf der Webseite der Steuerbehörde, oder per Telefon zu beantragen. Zögern Sie nicht: Mit einer einfachen Geste bringen Sie Ihre Situation wieder in Ordnung!

Steuern: Die hauptsächlichen Abzugskategorien
Es gibt drei Arten von Abzügen, welche von den Steuerbehörden offiziell anerkannt sind: Zur ersten Kategorie gehören die sogenannten "organischen" Abzüge, die in direktem Verhältnis zu Ihrem Einkommen stehen. In dieser Kategorie ist es beispielsweise möglich, die Kosten der Akquisition Ihres Einkommens, Ihren Arbeitsweg und andere berufliche Ausgaben, einschliesslich Kosten für Weiterbildung und Umschulung, zu deklarieren. In der zweiten Kategorie findet man die sogenannten "allgemeinen" Abzüge, welche Zinsen auf Privatschulden, Alimente und sämtliche Einzahlungen in die Altersvorsorge umfassen. Einzahlungen in Ihre 2. Und 3. Säule berechtigen also zu Steuervergünstigungen. Doch aufgepasst: Nur diejenigen Zahlungen, welche vor dem 31. Dezember des betreffenden Jahres geleistet wurden, können von der Steuer abgezogen werden. Wenn Sie eine Familie mit Kindern haben und berufstätig sind, können Sie zusätzlich zu den üblichen Abzügen für Kinder auch von Steuervergünstigungen für die Beaufsichtigung der Kinder profitieren, dies ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Letztlich gibt es eine dritte Kategorie: Die "Sozialabzüge". Diese betrifft direkt Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation, d.h. Vergünstigungen für alleinerziehende Eltern, für Kinder und Personen aus Familien mit geringem Einkommen, usw. Es gibt eine Vielzahl möglicher Steuervergünstigungen für jede der genannten Kategorien. Es ist ratsam, sich alle genau anzusehen und zu analysieren, welche sich auf Ihre persönliche Situation beziehen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass es erhebliche kantonale Unterschiede gibt!

Steuererklärung und Umzug
Sie sind während des betreffenden Steuerjahres umgezogen, möglicherweise sogar in einen anderen Kanton und fragen sich nun, inwieweit dies Ihre Steuererklärung beeinflusst? In den meisten Fällen ist es der Ort, an dem Sie am 31. Dezember des betreffenden Jahres wohnhaft sind, der für die Steuererklärung relevant ist. Das heisst: Wenn Sie am Ende des Jahres in einen anderen Kanton gezogen sind, werden Ihnen die Steuern, welche Sie bis dahin an Ihrem vorherigen Wohnort gezahlt haben, zurückerstattet und nochmals von der Steuerbehörde des neuen Kantons berechnet und fakturiert. Sind Sie in einen Kanton gezogen, in dem die Steuerbelastung niedriger ist, können Sie also erhebliche Ersparnisse bei Ihren Steuern erzielen!

Tipps für Wohneigentümer
Sie sind Wohneigentümer? Instandhaltungskosten können ab dem ersten Jahr von der Steuer abgesetzt werden! Wenn Sie eine renovierungsbedürftige Immobilie erstehen, können Sie jetzt auch ab dem ersten Jahr nach deren Kauf die Kosten für die Sanierung von der Steuer absetzten. Die bis 2010 geltenden Regelungen, welche bislang einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen haben, wurden auf Bundesebene abgeschafft. Eine gute Nachricht für Steuerzahler, welche sich in Bezug auf das neu erworbene Wohnobjekt mit den Konsequenzen eines schlechten Unterhalts durch den ehemaligen Besitzer auseinandersetzen müssen. Kontaktieren Sie die Steuerbehörden, um abzuklären, ob Sie ein Anrecht auf diesen Abzug habe.

Steuererklärung: Was passiert danach?
Wenn die Steuerbehörde Ihre Steuererklärung erhalten haben, wird sie Ihnen eine Veranlagungsverfügung zukommen lassen. Falls Sie mit dieser Verfügung nicht einverstanden sind, haben Sie 30 Tage, um eine Reklamation bei der zuständigen Behörde einzureichen. Diese wird dann Ihr Dossier überprüfen und Ihnen eine neue Verfügung zustellen, gegen welche Sie erneut einen Rekurs einlegen können. Aber Vorsicht: Der Rekurs bei den Steuerbehörden ist eingeschränkt, wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Fristüberschreitung beim Einreichen Ihrer Steuererklärung eine Ermessensveranlagung erhalten haben. In diesem Falle können Sie nur dann einen Rekurs einreichen, wenn ein offensichtlicher Fehler in der Veranlagung vorliegt (diesen Fehler müssen Sie aber beweisen können). Noch ein Grund also, die Steuererklärung fristgereicht abzuliefern!

Quelle: bonus.ch, Februar 2011

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