In diesem praktischen Leitfaden zur Steuererklärung in der Schweiz gehen wir auf die wesentlichen Informationen ein, die Sie im Voraus bereithalten sollten, sowie auf die anzugebenen Einkünfte und Vermögenswerte und die wichtigsten möglichen Steuerabzüge (Berufsauslagen, Vorsorge, Gesundheit, Familie, Immobilien).
Dieser Artikel richtet sich an Schweizer Steuerzahler.innen, sowohl Angestellte als auch Selbstständige, die Fehler vermeiden, Fristen einhalten und den korrekten Steuerbetrag zahlen möchten, und zwar in völliger Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.
1. Wichtige Informationen, die vor Beginn zusammengestellt werden sollten
a) Steuerbares Einkommen
Es ist erforderlich, alle im Steuerjahr erzielten Einkünfte anzugeben, auch wenn diese gering oder unregelmässig sind, insbesondere:
- Lohn (Lohnbescheinigung)
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
- Renten und Pensionen (AHV/IV, BVG, erhaltene Unterhaltszahlungen)
- Vermögenseinkünfte (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen)
b) Vermögen zum 31. Dezember
Das Nettovermögen ist in der Schweiz zu versteuern. Es umfasst:
- Bank- und Postkonten
- Wertpapiere und Anlagen
- Immobilien
- Wertvolle Fahrzeuge und Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
Schulden (Hypotheken, Darlehen) müssen ebenfalls angegeben werden, um abgezogen werden zu können.
2. Die wichtigsten Steuerabzüge
Die Abzüge variieren je nach Kanton, die folgenden Kategorien gelten jedoch landesweit.
a) Berufsauslagen
- Kosten für den Transport zwischen Wohnort und Arbeitsstätte
- Mahlzeiten, die ausser Haus eingenommen werden
- Ausbildungs- und Weiterbildungskosten
Häufig wird eine Pauschale verrechnet, jedoch können in manchen Fällen die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.
b) Vorsorge und Versicherungen
Die
Vorsorge ist einer der wirksamsten steuerlichen Hebel.
c) Sozial- und Familienabzüge
- Abzüge für Kinder oder unterhaltsberechtigte Personen
- Kinderbetreuungskosten (Kita, ausserschulische Betreuung)
- Unterhaltszahlungen
- Finanzielle Unterstützung für bedürftige Angehörige
d) Gesundheitskosten
- Nicht erstattete Arzt- und Zahnarztkosten
- Brillen, Hörgeräte
Diese Kosten sind abzugsfähig, wenn sie einen bestimmten Einkommensschwellenwert überschreiten.
e) Spenden und Immobilien
- Spenden an gemeinnützige Einrichtungen
- Hypothekarzinsen
- Gebäudeunterhaltskosten (Pauschale oder tatsächliche Kosten)
- Energiesparmassnahmen
3. Praktische Ratschläge
- Die kantonale Steuersoftware verwenden
- Die geltenden Höchstbegrenzungen für Steuerabzüge überprüfen
- Belege mindestens 10 Jahre lang aufbewahren
- Bei Bedarf eine Fristverlängerung beantragen
4. Frist für die Einreichung der Steuererklärung
In der Schweiz ist die Standardfrist für die Einreichung der Steuererklärung in der Regel der 31. März des auf das Einkommensjahr folgenden Jahres, sie variiert jedoch je nach Kanton. Es besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen, oft bis zu mehreren Monaten später, um Strafen und eine Steuerveranlagung durch die Behörde zu vermeiden.