Jedes Jahr sind sommerliche Unwetter für Schäden in Millionenhöhe verantwortlich. Obwohl manchmal voraussehbar, treten meteorologische Phänomene wie Stürme, Wolkenbrüche und Hagel oft ganz plötzlich auf und können sehr zerstörerisch sein. Hausrat-, Gebäude- und Kaskoversicherungen schützen uns, aber einige Vorsichtsmassnahmen und viel Vorsicht können uns eine Menge Unbill vermeiden. Und heutzutage tragen die neuen Technologien ebenfalls zu unserer Sicherheit bei.
Zu Hause: was ist versichert?
Was die Gegenstände und Möbel in Ihrem Garten betrifft, so gelten Gewitter, Stürme, Wolkenbrüche und Hagel als Elementarschäden und die davon verursachten Schäden sind von Ihrer Hausratversicherung gedeckt. Ihre Hausratversicherung deckt alle Gegenstände Ihre Haushalts, ganz gleich, ob sie Ihnen gehören oder den Personen, die mit Ihnen wohnen. Ihre von einem Sturm oder von Hagel beschädigten Gartenmöbel sind folglich normalerweise versichert. Dagegen sind die Infrastrukturen Ihres Hauses von der Gebäudeversicherung gedeckt.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre derzeitige Police zu prüfen, um sicher zu sein, dass sie auch alle Gegenstände deckt, die sich ausserhalb eines Hauses befinden: Gerüste, Schuppen, Schwimmbecken, Brunnen oder auch ein Carport. Je nach der Art dieser Konstruktionen muss vielleicht eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Eine solche Versicherung deckt im Allgemeinen bei einem Schadensfall auch die Räumungskosten, aber man sollte kontrollieren, ob der für diesen Fall vorgesehene Versicherungsbetrag hoch genug angesetzt ist. Haben Sie einen Gemüsegarten angepflanzt? Die meisten Versicherungen bieten jetzt eine Deckung für die Schäden an, die ein Unwetter bei Ihren Pflanzen angerichtet hat!
Im Auto: Vorsicht ist geboten!
Wenn Sie am Steuer sind, ist Vorsicht der beste Freund Ihrer Versicherung, wenn Sie in ein Unwetter geraten. Bei starkem Gewitter und schweren Regengüssen müssen Sie unbedingt einen grösseren Abstand zwischen dem vor Ihnen fahrenden Auto einhalten und die Geschwindigkeit entsprechend drosseln. Wir möchten daran erinnern, dass die Sicherheitsregeln unbedingt eingehalten werden müssen, insbesondere bei einem durch meteorologische Umstände erhöhten Risiko, damit man im Schadensfall von seiner Versicherung erstattet wird. Die Missachtung der Vorsichtsregeln gilt als schwere Fahrlässigkeit und kann zu einer Minderung der Versicherungsleistungen führen. Ihre Teilkasko-Versicherung deckt die von Unwettern, z.B. durch Sturm oder Hagel verursachten Schäden. Selbst wenn Sie nicht bei Eintritt des Schadensereignisses Ihr Fahrzeug gelenkt haben, wird Ihre Versicherung die eventuell aufgetretenen Schäden übernehmen, denn Sturm oder Hagel gelten als unvorhersehbar und können nur schlecht vermieden werden.
Wetterwarnung per SMS oder App: eine Hilfe zur Prävention
Seit einiger Zeit bieten die kantonalen Gebäudeversicherungen in Zusammenarbeit mit dem Versicherer Nationale Suisse und dem Wetterdienst des Deutschschweizer Fernsehens eine Wetterwarnung an, mit deren Hilfe die abonnierten Nutzer auf ihrem Smartphone, per App, SMS oder E-Mail, vor bevorstehenden Unwettern gewarnt werden können. Dieser Service informiert über bevorstehende Unwetter in der gewählten Region und gibt Ratschläge, wie man sich verhalten soll, ob man jetzt zu Hause, im Freien oder auf der Strasse unterwegs ist. So kann z.B. der Nutzer bei Hagelwarnung seine Gartenmöbel und sein Fahrzeug in Sicherheit bringen.
Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret