8/13/2013 8:31:44 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Social Media Party und Versicherungen: wie sind eventuelle Schäden gedeckt?

Sie haben über das Internet eine Social Media Party in Ihrem Haus organisiert. Leider haben einige Besucher randaliert und ihre Möbel beschädigt. Auch die Hausfassade von Ihrem Nachbarn hat ein paar Graffitis abbekommen. Wer kommt für die Schäden auf?

Social Media Party und Versicherungen: wie sind eventuelle Schäden gedeckt?Social Media Plattformen haben viele Vorteile, aber auch Risiken. Es kann immer vorkommen, dass bei einem Party-Aufruf über soziale Netzwerke eine unkontrollierte Anzahl von Besuchern und ungebetene Gäste erscheinen, im schlimmsten Fall Leute, die nur Radau machen wollen. Schäden, die durch Randalierende bei einer privaten Party verursacht werden, sind durch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung nicht gedeckt. Durch erweiterte Deckungen (All-Risks-Module) kann man jedoch Zusatzversicherungen abschliessen, die weit über die traditionellen Deckungen für "Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Glasschäden" hinausgehen. Es lohnt sich, die verschiedenen Angebote zu vergleichen - nicht nur für so aussergewöhnliche Schäden!

Wer für den Schaden verantwortlich ist, haftet

Grundsätzlich haftet der Verursacher für einen Schaden. Also müssen bei einer Social Media Party die randalierenden "Gäste" für die von ihnen verschuldeten Schäden selber aufkommen. Wurden die Sachen absichtlich beschädigt, können die Täter keinen Versicherungsschutz von ihrer Privathaftpflichtversicherung beanspruchen, und bei Grobfahrlässigkeit müssen die Schadenverursacher mit hohen Leistungskürzungen rechnen. Dafür müssen die Täter allerdings bekannt sein. Dasselbe gilt für Beschädigungen, die Ihre "Gäste" ausserhalb Ihres Hauses gegenüber Drittpersonen zu verantworten haben. Eine Haftung des Initianten der privaten Party wird kaum gegeben sein. Werden dennoch Schadenersatzforderungen an Sie gestellt, kümmert sich Ihre Privathaftpflichtversicherung um die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Anders verhält es sich, wenn Sie eine sehr grosse Anzahl von Unbekannten einladen oder zu einem unbewilligten Fest aufrufen. In diesem Fall nehmen Sie bewusst in Kauf, dass die Veranstaltung ausartet und Schäden entstehen. Sie könnten dann auch haftbar gemacht werden, wobei Sie nicht mehr in den Genuss des Versicherungsschutzes Ihres Haftpflichtversicherers kommen. Laden Sie deshalb nur Personen zu sich ein, die Sie kennen, und schicken Sie alle Leute umgehend weg, die Sie nicht eingeladen haben, notfalls mit Hilfe der Polizei. Dazu sollte es jedoch nicht kommen, wenn Sie die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen treffen und für die Einladung zu Ihrer Party ausschliesslich sichere Kanäle und Medien benutzen.

Dieser Artikel wurde von einer ASA-Broschüre inspiriert

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Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret

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