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1/12/2012 10:39:30 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Seit Anfang dieses Jahres müssen Fahrräder nicht mehr mit einer Velovignette ausgestattet sein. Für Schäden, die Radfahrerinnen und Radfahrer verursachen, werden künftig deren Haftpflichtversicherungen oder sie persönlich aufkommen müssen. Das Parlament hat im vergangenen Herbst mit einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes beschlossen, die obligatorische Haftpflichtversicherung für Radfahrer und Radfahrerinnen (Velovignette) abzuschaffen und im Gegenzug die Deckungspflicht des Nationalen Garantiefonds anzupassen. Die Änderungen traten ab 1. Januar 2012 in Kraft. Ab diesem Datum müssen Fahrräder in der Schweiz keine Vignette mehr tragen. Für Schäden, die Radfahrer und Radfahrerinnen verursachen, werden künftig ihre privaten Haftpflichtversicherungen oder sie selber aufkommen müssen. Die Umstellung dürfte gut funktionieren, da die meisten in der Schweiz wohnenden Personen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Quelle: SVV (Schweizerischer Versicherungsverband), Text angepasst von bonus.ch, Januar 2012
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