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5/24/2011 10:10:16 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Zu einer Zeit, wo die Bootbesitzer die schönen Tage geniessen, ist leider niemand gegen einen unglücklichen Zwischenfall gefeit. Versichert zu navigieren erlaubt Ihnen jedoch eine ruhige Fahrt, da Sie sich jegliche kostspielige Missgeschicke ersparen. Gemäss Ihren Navigationsgewohnheiten, decken Sie sich auf zweckmässigste Weise ab. Hier einige Einzelheiten dazu: Schifffahrt: auch die Unfalldeckung ist nötig! Auf einem Wasserfahrzeug nimmt die Unfallgefahr deutlich zu. Darum ist es nicht denkbar, sich einzuschiffen oder andere Personen mit an Bord einzuladen, wenn man nicht über eine Unfalldeckung sowohl für den Wasserfahrzeugführer wie auch allfällige Mitfahrer und das Bordpersonal verfügt. Geniessen Sie und Ihre Gäste dank einer geeigneten Unfallversicherung eine unbeschwerte Seefahrt! Schiffsversicherung: örtliche Geltung Wollen Sie durch Gewässer gleiten, die sich ausserhalb des Schweizer Territoriums befinden? Sind Sie sicher, dass die Versicherungsdeckung Ihnen folgt? Beim Abschluss einer Schiffsversicherung können Sie oft entscheiden, ob der Deckungsbereich sich auf Schweizer Gewässer beschränken oder sich auf das restliche Europa erstrecken soll. Um zu wissen, welche Länder in der Deckung enthalten sind, oder wenn Sie auch ausserhalb Europas mit einem Wasserfahrzeug verkehren wollen, informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer. Wasserfahrzeuge: Haftpflichtversicherung obligatorisch! In der Schweiz muss man, wie für Autos, auch für Wasserfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Es handelt sich um eine Deckung, die für alle Wasserfahrzeuge mit Maschinenantrieb oder mit über 15 m2 Segelfläche gesetzlich vorgeschrieben wird und ohne die das Verkehren/Stationieren in Gewässern der öffentlichen Schifffahrt verboten ist. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor physischem und materiellem Schaden, den Sie in Zusammenhang mit Ihrem Wasserfahrzeug Dritten zufügen und für den Sie haftbar sind. Schiffsversicherung: Deckung auch für das Beiboot Wenn Sie ein grosses Wasserfahrzeug besitzen, ist dieses wahrscheinlich mit einem Rettungsboot ausgestattet. Mit einer vollumfänglichen Schiffsversicherung ist nicht nur Ihr Wasserfahrzeug vor Risiken wie Kollisionen, Sturm, Feuer und vieles mehr versichert, sondern auch das dazugehörige Beiboot. Für weitere Details bezüglich der Versicherungsdeckung eventueller anderer kleiner Schiffseinheiten an Bord Ihres Bootes (wie z. B. Jet-Skis), können Sie sich direkt bei Ihrem Versicherer informieren. Quelle: bonus.ch, Mai 2011
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