2/14/2011 3:07:59 PM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Reiseversicherung: Die Experten beantworten Ihre Fragen zum ETI-Schutzbrief des TCS

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Ich werde einen einmonatigen Trek in der Region Ladakh (Indien) unternehmen. Ich verfüge zwar über den ETI-Schutzbrief, muss ich jedoch auch noch andere Versicherungen abschliessen, um die Kosten eines allfälligen Spitalaufenthaltes oder einer Krankheit zu decken? Wir haben zahlreiche Fragen in Bezug auf den ETI-Schutzbrief von unsern Lesern erhalten. Um Sie besser informieren zu können, haben wir Herrn Patrick Ducret, Direktor bei bonus.ch und Herrn Ralf Schafhirt, Produktverantwortlicher und Experte in Sachen Personen-Assistance bei den TCS-Versicherungen befragt:

Welche Leistungen bietet die Grundversicherung der Krankenkasse im oben genannten Fall?
«Gemäss KVG werden die Kosten bei Notfallbehandlungen im Ausland von Ihrer Grundversicherung übernommen. Ausserhalb der EU/EFTA werden Ihnen die Heilungskosten bis zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte, zurückerstattet. Dieses Verfahren ist jedoch nur gültig für Krankheiten oder Unfälle, die keine Rückkehr in die Schweiz zulassen. Alle anderen medizinischen Leistungen im Ausland sind hingegen grundsätzlich nicht von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt, denn diese wendet das Territorialitätsprinzip an. Dies bedeutet, dass die Grundversicherung nur die obligatorischen Leistungen durch zugelassene Dienstleister in der Schweiz rückvergütet, ausser es handelt sich um eine dringende medizinische Behandlung, die während eines Auslandsaufenthaltes notwendig wird», erklärt der Direktor von bonus.ch, Herr Ducret.

Kann eine Spitalzusatzversicherung die Lücken in der Grundversicherung schliessen?
«Eine Spitalzusatzversicherung ermöglicht in der Tat eine Vervollständigung der Deckung während Auslandsreisen. Generell deckt sie nämlich weltweit alle medizinischen Behandlungen, welche durch eine Krankheit oder einen Unfall notwendig werden, dies während einer bestimmten Zeitdauer pro Reise. Aber Vorsicht: Im Gegensatz zur Grundversicherung, wo die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind und somit bei allen Kassen identisch sind, ist dies bei den Zusatzversicherungen nicht der Fall. Die Dienstleistungen variieren und es ist darum sehr wichtig, die Allgemeinen Bedingungen Ihres Versicherers genau durchzulesen, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden», rät Herr Ducret.

Wie steht es um meine Unfallversicherung bei einer Auslandsreise?
Laut Herrn Ducret ist es wichtig, sich beim Arbeitgeber über den Unfallschutz zu informieren. Falls Sie nicht durch Ihren Arbeitgeber versichert sind, zum Beispiel wenn Sie Ihre Stelle wegen der vorgesehenen Reise aufgegeben haben, so können Sie eine Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse abschliessen. Im Unterschied zur Krankenkasse ist gemäss UVG die durch den Arbeitgeber garantierte Unfallversicherung nicht mit einer Kostenbeteiligung verbunden. Wenn Sie also einen Unfall erleiden, müssen Sie weder Franchise noch 10% Selbstbehalt bezahlen, denn die medizinischen und spitalbezogenen Kosten (in der allgemeinen Abteilung) werden uneingeschränkt von Ihrem Unfallversicherer übernommen. Falls Sie hingegen bei Ihrer Krankenkasse gegen Unfälle versichert sind, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen.

Welche weiteren Leistungen deckt der ETI-Schutzbrief des TCS?
«Mit dem ETI-Schutzbrief und der Erweiterung 'Welt' profitieren Sie und Ihre Familie von einer vollständigen Deckung gegen Annullierungen oder Aufschübe in der Schweiz und im Ausland. Ausserdem können Sie einen Rechtsschutz bis zu 50'000.- CHF ausserhalb Europas in Anspruch nehmen, wenn ein Streitfall in Zusammenhang mit Ihrer Reise eintritt (250 000.- CHF innerhalb Europas). Der ETI-Schutzbrief Welt gibt Ihnen auch das Anrecht auf ausgedehnte Leistungen bei der Personen-Assistance» erklärt Herr Schafhirt. «Falls sich ein schwerwiegender Vorfall während Ihrer Reise ereignet, übernehmen wir die Heimschaffung per Sanitätstransport oder die Deckung der Kosten für eine vorzeitige Heimreise, auch für den nicht benutzten Teil Ihres Aufenthaltes. Es genügt in diesem Fall, unsere Einsatzzentrale unter der Nummer +41 22 417 22 20 zu kontaktieren.» Des Weiteren informiert Herr Schafhirt: «Zusätzlich zum ETI-Schutzbrief und der Krankengrundversicherung kann der Eigentümer eine Jahres-Heilungskostenversicherung abschliessen. Diese deckt medizinische Notfallbehandlungen im Ausland ohne Begrenzung. Im Fall Ihres Lesers würde einer medizinischen Rückführung sicherlich ein Krankenhausaufenthalt vorangehen. Ein solcher kann für Schweizer Touristen in vielen Ländern schnell sehr teuer werden und den von der Krankengrundversicherung übernommenen Maximalbetrag bei Weitem übersteigen.» Wir raten, Ihre Bedürfnisse genau zu prüfen und sich im Detail über gedeckte Leistungen und Ausschlüsse des ETI-Schutzbriefes anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.

AGB für den ETI-Schutzbrief des TCS


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