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Reiseversicherung: Der beste Rundumschutz für Sie und Ihre Familie

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Ich muss meinen Urlaub annullieren und frage mich, ob meine Reiseversicherung die damit einhergehenden Gebühren übernimmt. Ich bin Mitglied bei der Rega, bin ich auf Reisen ebenfalls geschützt oder ist es besser, eine spezifische Versicherung abzuschliessen? Unsere Spezialisten haben die Antworten auf diese und weitere Fragen, die Sie eventuell zum Thema Reiseversicherung haben, für unsere Leser zusammengestellt:

Annullierungskostenversicherung: Deckung
Die Annullierungskostenversicherung übernimmt Kosten, die entstehen, wenn Sie z.B. aufgrund von Krankheit oder Unfall eine gebuchte Reise nicht antreten können. Ausserdem kommt sie zum Einsatz falls eine unverschuldete Kündigung vor der Abreise oder schwerwiegende Ereignisse (wie Streiks, Epidemien oder Elementarereignisse) an Ihrem Reiseziel Ihre Reise verhindern. Auch Ausfälle der öffentlichen Transportmittel sind versichert. Annullierungen wegen Problemen persönlicher Natur sind nicht gedeckt.

Die Rega ist keine Reiseversicherung!
Die Rega ist keine Versicherung, sondern eine gemeinnützige Organisation. Jeder kann sie bei einer Notsituation während der Ferien zur Hilfe rufen. Die Rega finanziert sich durch Spendenbeiträge und erlässt dafür ihren Spendern die Kosten der erbrachten Hilfeleistungen wenn diese nicht von der Versicherung übernommen werden. Aber Spender der Rega zu sein heisst nicht, dass man automatisch unfallversichert ist, auch sind die Kosten der mitreisenden Personen (Familie) nicht gedeckt. Schützen Sie sich mit einer Reiseversicherung!

Gruppenreisen: Versicherung
Wenn Sie eine Reise oder einen Event für eine Gruppe von Personen organisieren, gibt es dafür spezifische Versicherungen. Eine Gruppenreiseversicherung schützt Sie, als Verantwortlichen der Organisation, vor weitaus mehr Risiken als eine individuelle Annullierungsversicherung, z. B. falls Sie die gesamte Reservation einer Unterkunft für einen Kollektivanlass (Hochzeit, Fest) annullieren müssen. Wenn einzelne Teilnehmer z.B. wegen Krankheit oder Unfall ausfallen, so sind deren anteilsmässigen Annullierungskosten versichert.

Familienreiseversicherung: Wer ist versichert?
In der Regel deckt eine Reiseversicherung für Familien den Versicherungsnehmer, sowie alle mit ihm im selben Haushalt lebenden Personen ab. Ihr Ehe- oder Konkubinatspartner, die Eltern, die Grosseltern und weitere Familienmitglieder die mit Ihnen leben, sind also mitversichert. Erkundigen Sie sich um sicher zu gehen, dass Ihre Police nicht nur Ihre Kinder, sondern auch Ferien- und Pflegekinder, die an der Reise teilnehmen, einschliesst.

Haftpflicht auf Reisen
Wenn Sie im Begriff sind zu verreisen und noch nie eine Haftpflichtversicherungspolice unterzeichnet haben dann ist dies der richtige Zeitpunkt dazu! Diese Versicherung deckt die Kosten für Sach- und Personenschäden, die Sie selbst verursachen könnten, und da in der Regel die Deckung grenzüberschreitend ist, wären Sie auch während Ihrer Reise geschützt. Prüfen Sie jedoch die Dauer der Versicherungsdeckung im Ausland: In vielen Fällen handelt es sich nicht um einen zeitlich unbeschränkten Schutz (oft sind 24 Monate die äusserste Frist).

Quelle: bonus.ch, Januar 2011

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