Am Ferienort angekommen, stellten wir fest, dass das von uns gebuchte Hotel überhaupt nicht der Beschreibung im Katalog entsprach. Kann unsere Reiseversicherung da etwas machen? Wie kann man Problemen bei Auslandsreisen vorbeugen? Wir möchten unseren Hund mit in die Ferien nehmen. Ist er durch unsere Reiseversicherung geschützt, oder sollte man eine spezielle Tierversicherung abschliessen? Wir antworten auf einige der Fragen, die uns regelmässig von unseren Lesern bezüglich Reiseversicherung gestellt werden.
Rechtsschutz für Reisen
In den Ferien vervielfachen sich die Streitigkeits-Möglichkeiten: Hotelstrukturen, die nicht Ihrer Reservation entsprechen, eine Aggression in einem Land, deren Sprache Sie nicht kennen, eine ungenügende Entschädigung für eine versäumte Dienstleistung. Ein Rechtsschutz ist sowohl auf Reisen als auch bei Ihnen zu Hause unentbehrlich. Sie werden von den Reiseversicherungen in Ihre Police eingeschlossen oder als Zusatz vorgeschlagen. Überprüfen Sie vor dem Unterzeichnen die territoriale Ausdehnung Ihres gegenwärtigen Rechtsschutzes, um eine Überversicherung zu vermeiden.
Ihre Reise gut vorbereiten
Auch wenn Sie durch eine angepasste Versicherung gedeckt sind, verringert eine gute administrative Vorbereitung die Risiken und erleichtert bei Problemen die Prozeduren der zu treffenden Massnahmen. Wir raten Ihnen, mehrere Kopien all Ihrer Identitäts- und Reisedokumente zu erstellen und diese dann an verschiedenen Orten aufzubewahren. Tragen Sie zudem eine Kopie Ihrer Reiseversicherungspolice, wie auch Kopien aller anderen relevanten Versicherungen mit sich, mit den Versicherungsnummern und den bei Problemen anzurufenden Notfallrufnummern.
Mein Hund reist mit mir. Ist er versichert?
Falls Sie ein Haustier haben, denken Sie daran, für dieses eine Tierversicherung abzuschliessen. Sie treffen zwei Fliegen auf einen Schlag, denn es wird so auch in der ganzen Welt versichert sein. Die Mehrheit der bestehenden Tierversicherungen decken nämlich Krankheits- und Unfallrisiken weltweit. Somit ist Ihr Tier im Prinzip versichert, wenn es mit Ihnen reist. Doch aufgepasst: die Deckung ist häufig auf eine bestimmte Zeitdauer beschränkt. Ausserdem besteht das Risiko, dass ein beim Verlassen des Landes schon krankes Tier nicht versichert wird.
Reiseversicherung und «Risikoländer»
Sie haben ein Reiseziel gewählt, das aus naturbedingten, politischen oder sozialen Gründen als riskant gilt. Informieren Sie sich zuerst beim BVS und kontrollieren Sie die allgemeinen Bestimmungen Ihrer Reiseversicherungspolice, denn es kann sein, dass Sie nicht versichert sind. Bei den von der Versicherungsdeckung am häufigsten ausgeschlossenen Risiken handelt es sich um jene, die aus Kriegen, Terrorakten und Entführungen stammen, oder aus Umweltproblemen wegen atombezogener Strahlungen und Phänomene.
Mit den Kameraden meiner Kinder auf Reisen
Sie nehmen einen kleinen Schulkameraden Ihrer Kinder mit in die Ferien. Es ist unerlässlich, dass dieser während der Reise im Falle eines unvorgesehenen Vorfalls (insbesondere bei Unfällen) durch eine Versicherung gedeckt ist. Viele Versicherungen versichern nebst den schon versicherten Familienmitgliedern temporär auch Minderjährige, die mit der Familie reisen. Überprüfen Sie ansonsten, dass die Unfallversicherungsdeckung der Eltern des Kindes auch dann gültig ist, wenn es nicht in ihrer Begleitung reist. Sie sind verantwortlich, passen Sie auf!
Deckt die Hausratversicherung mein Reisegepäck?
Ihre Hausratversicherung deckt Gegenstände Ihres Haushaltes, auch unterwegs oder auf Reisen. Allerdings werden nicht alle Reiserisiken einbezogen: Obwohl gestohlenes Reisegepäck gedeckt ist, werden Ihnen die Kosten für einen wegen eines Fehlers der Fluggesellschaft nicht (oder zu spät) am Flugplatz angekommenen Koffers nicht zurückerstattet. Eine Gepäckversicherung ist deshalb durchaus wünschenswert. Sie können eine solche sowohl für eine individuelle Reise als auch für ein ganzes Jahr abschliessen, als Zusatz zu Ihrer Reise- oder Hausratversicherung.
Quelle: bonus.ch, Januar 2011