2/8/2011 8:39:59 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Rechtsschutzversicherung: Transparenz ist wichtig!

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Schützt mich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auch im Falle von Streitfällen beim Erwerb eines neuen Autos? Welche Leistungen werden generell nicht von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt? Unter welchen Umständen hat mein Versicherer das Recht, seine Leistungen zu kürzen? Welche Schritte muss ich bei Streitfällen unternehmen? Zahlreiche Fragen in Bezug auf die Rechtsschutzversicherung beschäftigen unsere Leser. Damit Sie sich besser zurechtfinden, haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt:

Verkehrsrechtsschutz: Versicherungsschutz im Schadensfall und darüber hinaus
Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist in zahlreichen Situationen hilfreich. Über die rechtlichen Fragen bei Schadensfällen hinaus deckt sie oft auch Streitfälle im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Verkauf, dem Mieten, der Reparatur oder dem Unterhalt eines Autos, z.B. wenn die Rechnung viel höher ausfällt als die Offerte. Auch greift sie bei Strafen infolge eines Verstosses gegen die Strassenverkehrsordnung, z.B. bei einem ungerechtfertigten Führerscheinentzug.

Rechtsschutzversicherung: Steuern, Bankrott, Geldforderungen
Viele Verfahren im Zusammenhang mit Schulden und Geldforderungen, vor allem im Privatbereich, sind von der Rechtsschutzversicherung ausgenommen. So sind Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich Steuern, Abgaben, Zollgesetzen oder Betreibungen in den meisten Fällen nicht abgedeckt. Das gilt auch für Kosten, die aus dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs erwachsen, z.B. die Kosten eines Bankrottverfahrens. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und informieren Sie sich über die Details der ausgeschlossenen Fälle.

Rechtsschutz und Strafverfahren
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Kosten, welche im Zusammenhang mit vorsätzlichen Straftaten stehen. Bis zum eindeutigen Beweis Ihrer Unschuld ist es deshalb ratsam, davon auszugehen, dass Sie die Gerichtskosten zahlen müssen, auch wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Dies gilt im Besonderen für Strafverfahren, bei denen Sie beschuldigt werden, das Gesetz vorsätzlich verletzt zu haben. Die Versicherung erstattet die Prozesskosten nur nach Abschluss und auch nur bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens.

Gesundheit und KV: Ihre Rechtsschutzversicherung hilft
Ihre Rechtsschutzversicherung setzt sich nicht nur für Ihre Rechte als Patient ein, sondern vertritt auch Ihre Interessen als Krankenversicherungsnehmer. Neben medizinischen Fehlern sind auch Versicherungsfragen im Rahmen Ihrer Privatrechtsschutzversicherung abgedeckt. Eine abgelehnte Rückerstattung, gekürzte Leistungen oder die falsche Einschätzung eines gesundheitlichen Problems seitens Ihrer Krankenkasse gehören ebenfalls zu den Fällen, in denen Sie sich vertrauensvoll an Ihre Rechtsschutzversicherung wenden können.

Werdende Wohneigentümer: Angemessener Rechtsschutz ist unentbehrlich!
Wenn Sie Wohneigentümer werden, steigt das Risiko potentieller Rechtsstreitigkeiten. Es ist deshalb wichtig, eine angemessene Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, die Sie bei Rechtsstreitigkeiten mit den beauftragten Baufirmen oder eventuellen Mietern, bei Fragen der Eigentumsverhältnisse und des Wegerechts schützt. Auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten greift Ihre Rechtsschutzversicherung, doch ist die Deckung für diese Art Risiken oft eingeschränkt.

Rechtsschutzversicherung: Verhalten im Schadensfall
Bei einem Rechtsstreit wird empfohlen, Ihre Versicherung umgehend zu informieren und ihr eine detaillierte Beschreibung der Situation sowie sämtliche relevanten Dokumente, z.B. Mahnungen, Gerichtsvorladungen, Strafurteile und Gerichtsentscheide zu übergeben. Bei Unterschlagung oder Falschdarstellung wichtiger Elemente riskieren Sie nicht nur, dass Ihnen die Versicherung den Vertrag kündigt, sondern auch, dass Sie sämtliche Kosten, die Ihr Versicherer im Zusammenhang mit dem Fall bereits gezahlt hat, zurückerstatten müssen.

Quelle: bonus.ch, Februar 2011

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