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2/26/2015 8:03:44 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Privathaftpflichtversicherung sind bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften recht unterschiedlich. Davon ist auch der Versicherungsschutz mündiger Kindern, die noch bei ihren Eltern wohnen, betroffen. Wenn sie noch nicht arbeiten, sind sie oft noch bei den Eltern mitversichert. Als Höchstalter gilt im Allgemeinen das 25. Altersjahr. Einige AVB stipulieren aber, dass Studenten in jedem Fall in der Elternpolice mitversichert sind. Vergleichen Sie jetzt die Haftpflicht- und Hausratversicherungen Massgebend sind die Versicherungsbedingungen der Elternpolice Prüfen Sie deshalb in den AVB der Privathaftpflichtversicherungs-Police, wie dort der Versicherungseinschluss von mündigen Kindern, die bei ihren Eltern wohnen, geregelt ist. Wenn Sie anschliessend zu einem anderen Schluss kommen als der Versicherungsberater, sprechen Sie mit ihm darüber, aus welchen Gründen er für Ihr studierendes Kinde eine eigene Haftpflichtversicherung empfiehlt. Ein Grund könnte sein, dass für einen Studenten die Haftpflichtversicherung günstig mit einer Hausratversicherung gekoppelt werden kann, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl... entstandene Schäden am Hausrat in der Studentenbude deckt. Alles über die Haftpflicht- und Hausratversicherung Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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