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7/6/2010 11:46:51 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Die Finanzkontrolle zum Verfahren in der Krankenversicherung (sda) - Das Verfahren zur Genehmigung der Krankenkassenprämien durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe faktisch keine Wirkung auf die Prämien. Zu diesem Ergebnis kommt die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Bericht an die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates. Diese fordert nun, dass die gesetzlichen Vorgaben überprüft werden. Die Finanzkontrolle hält fest, die Auswirkungen des Genehmigungsverfahrens auf die Prämien seien «minimal». Das BAG stütze sich bei der Beurteilung der Prämien auf die Eingaben der Versicherer. Die vom Bundesamt genehmigten, kantonal und regional unterschiedlichen Prämien seien anhand der vorhandenen Informationen nachvollziehbar. Dennoch sei die Frage zu stellen, ob das BAG bei gewissen Versicherern nicht früher hätte oder resoluter intervenieren können oder müssen, die Finanzkontrolle schreibt. Sie empfiehlt dem BAG, die Ziele klar festzulegen, das Verfahren zu vereinfachen und die Prämiengenehmigung künftig auf einige präzise Indikatoren abzustützen. Zudem unterstützt die Finanzkontrolle das BAG in seinen Bestrebungen, die Vorgaben für die Krankenversicherungen zu aktualisieren und die Beurteilung der Mindestreserven zu überarbeiten. Das BAG habe die Empfehlungen begrüsst und festgehalten, dass erste Massnahmen eingeleitet seien. Es plane, die Aufsicht neu zu konzipieren und zu stärken. Quelle: Neue Zürcher Zeitung (SDA) - Juli 2010
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