7/18/2011 11:51:40 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Obligatorische Unfallversicherung: nicht gedeckte Kategorien

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Obwohl Arbeitnehmer in der Schweiz durch ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind, fallen andere Personenkategorien, wie Selbständigerwerbende, Hausfrauen, Studierende und Familienmitglieder, die im Familienbetrieb aushelfen und keinen Barlohn beziehen, nicht unter das UVG-Obligatorium. Falls Sie einer dieser Kategorien angehören, sollten Sie unbedingt eine freiwillige Unfallversicherung abschliessen, um von den gleichen Leistungen wie die obligatorisch Versicherten profitieren zu können.

Unfallversicherung: was ist durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt?
Falls Sie nicht gemäss UVG gegen Unfälle versichert sind (z.B. als Selbständigerwerbender), empfiehlt es sich, die Unfalldeckung nicht aus Ihrem Krankenversicherungsvertrag auszuklammern. Informieren Sie sich indessen über die Leistungen: oft übernimmt die Unfallpolice der Krankenversicherung nur die Heilungskosten. Was eventuelle Renten und Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit betrifft, muss eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen werden, um auf einen vollen Versicherungsschutz zählen zu können.

Auslandsaufenthalt ohne Lohn und Unfallversicherung
Als Arbeitnehmer mit Lohnanspruch ist die Unfalldeckung Ihres Arbeitgebers weltweit gültig (z. B. auch während Ihrer Ferien). Wenn Sie aber die Schweiz verlassen nachdem Sie Ihre Arbeit aufgegeben haben oder während eines unbezahlten Urlaubs verreisen, so gewährt Ihnen die obligatorische UVG-Unfallversicherung nur Schutz für 30 Tage nach Ihrem letzten Lohnanspruch. Sie können diese Unfalldeckung für höchstens 180 weitere Tage verlängern lassen. Danach sollten Sie eine individuelle Unfallversicherung abschliessen.

Alkohol oder Drogen am Steuer und Unfallversicherung
Sie setzen sich ans Steuer nachdem Sie Alkohol konsumiert haben? Dann rechnen Sie bei einem Schadenfall nicht mit dem Schadenersatz Ihrer Unfallversicherung! Unter den Ausschlüssen jeder Unfallversicherungspolice ist das Lenken eines Fahrzeugs unter Alkohol- und Drogeneinfluss aufgeführt. Es handelt sich dabei effektiv um einen Umstand, bei dem der Versicherte sich selbst in ernste Gefahr bringt. Darum gewähren weder Autoversicherung noch Unfallversicherung in diesem Fall Deckung. Seien Sie umsichtig beim Autofahren!

Risikodestinationen und Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung bietet weltweit Deckung. Die Versicherungsleistungen können allerdings gekürzt oder verweigert werden, wenn am Aufenthaltsort des Versicherten Krieg oder Unruhen herrschen. Bei dieser Vertragsbedingung gibt es aber Ausnahmen: wenn der Kriegs- oder Risikozustand erst nach Ihrer Ankunft eingetreten ist, und Sie also davon überrascht wurden, kann der Versicherungsschutz noch für einige Tage nach Beginn der Unruhen gelten. Gehen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages durch.

Quelle: bonus.ch, Juli 2011

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