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Nichtberufsunfälle und Versicherung

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Wenn Sie weniger als 8 Stunden pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind, werden Sie eine obligatorische Unfalldeckung laut UVG haben, die Sie aber nur vor Berufsunfällen schützt, nämlich vor Unfällen, die sich an Ihrem Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg ereignen (letztere gelten, in Ihrem Fall, ebenfalls als Berufsunfälle). Für die restliche Zeit sind Sie nicht versichert. Stellen Sie sicher, dass Sie bei einem Nichtberufsunfall vor gravierenden Kosten geschützt sind und schliessen Sie eine zusätzliche Unfallversicherung ab.

Unfallversicherung und Frühpensionierung

Wenn Sie nach Ihrer Frühpensionierung weiter als Teilzeitkraft angestellt sind, bleiben Sie gegen Unfälle versichert. Arbeiten Sie nur weniger als 8 Wochenstunden, besteht für Sie keine Deckungspflicht gegen Nichtberufsunfälle. Falls Sie jegliche Arbeitstätigkeit einstellen, sind Sie nicht mehr UVG-versichert. Sie können das Unfallrisiko in Ihre Krankenversicherung einschliessen oder bei einer privaten Versicherung eine Unfallversicherung unterschreiben, die Ihnen nebst den Heilungskosten weitere Zusatzleistungen bietet.

Unfallversicherung und mehrere Berufstätigkeiten

Wenn Sie Teilzeitangestellte sind und gleichzeitig einen selbständigen Nebenerwerb ausüben, sollten Sie Ihre Unfallversicherung prüfen! Die obligatorische UVG-Unfallversicherung schützt Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle im Rahmen Ihrer Anstellung. Auf der anderen Seite könnte es aber sein, dass sie Unfälle, die Ihnen bei der Ausübung Ihrer selbständigen Tätigkeit zustossen, nicht abdeckt! Seien Sie also darum besorgt, eine geeignete Unfallversicherung abzuschliessen, die Ihnen einen volle Deckung garantiert.

Tauchsport und Unfallversicherung

Wenn Sie sich diesen Sommer dem Tauchen widmen wollen, Vorsicht: bei diesem Sport sollten Sie Vorkehrungen treffen. Bei einem Unfall müssen Sie, um eine volle Deckung zu erhalten, nachweisen können, dass der Unfall die Folge einer plötzlichen und unvorhersehbaren äusseren Einwirkung und unvermeidbar war, obwohl Sie alle Sorgfaltsregeln beachteten. So ist eine Leistungskürzung oder -verweigerung möglich, wenn Sie einen Tauchgang ohne Begleitung, in eine Tiefe von über 40 Metern oder unter Benützung einer schlechten Ausrüstung unternehmen.

Wassersport und Unfallversicherung: Vorsicht ist geboten!

Motorboote, Jet-skis, Wasserski: während der Sommerzeit sind das beliebte Wassersportattraktionen; falls Sie diese Wassertransportmittel jedoch für Wettfahrten einsetzen, könnte ein Unfall schwer auf Ihrem Portemonnaie lasten. Tatsächlich ist jeglicher Unfall, der sich während der Teilnahme an einem Rennen oder Wettkampf ereignet, sei es an Land oder auf einem Motorboot, grundsätzlich von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Seien Sie während Ihrer Ferien achtsam und informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer.

Quelle: bonus.ch, Juli 2011

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