1/4/2011 10:32:30 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Neue Kapitalvorschriften für Versicherer in Kraft getreten Teile des Regelwerks Swiss Solvency Test gelten erst provisorisch Hintergrund

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Mit Jahresbeginn sind strengere Kapitalvorschriften für die Versicherer in Kraft getreten.

Während die Finanzaufsichtsbehörde Finma und die Branche weiter über strittige Fragen des Regelwerks Swiss Solvency Test (SST) diskutieren, erwarten Experten höhere Prämien für die Kunden. Die durch die neuen Vorschriften verursachten Mehrkosten könnten individuell und beruflich Versicherte gleichermassen treffen. So dürften die Überschüsse auf individuellen Lebensversicherungen sinken, was wiederum die Versicherer dazu bringen könnte, noch mehr nicht-traditionelle Lebensversicherungsprodukte anzubieten. Bei solchen tragen die Kunden Teile des Anlagerisikos mit. In der beruflichen Vorsorge wiederum wird die Vollversicherung teurer. Bei diesem Modell, das vor allem kleinere und mittlere Unternehmen in Anspruch nehmen, gibt der Versicherer umfassende Garantien ab und übernimmt zudem die Verwaltung der Vermögen. Schutz der Kunden «Ein Versicherer muss auch noch in 30 Jahren zahlungsfähig sein», erklärt René Schnieper, Leiter Versicherungen bei der Finma, den Hintergrund für die neuen Vorschriften. Der SST bewertet die Kapitalpuffer der Versicherer viel stärker nach ökonomischen Gesichtspunkten und legt vor allem ein besonderes Augenmerk auf die Risiken der Anlagen, mit denen die Versicherer an den Kapitalmärkten die Renditen erwirtschaften wollen. Der SST zwingt die Versicherer deshalb, für ihre Garantien mehr Kapital bereitzuhalten. Die Kosten dafür dürften sie abzuwälzen versuchen. Auch die Finma ist sich dessen bewusst, verweist aber auf das eigentliche Ziel des SST: Das Regelwerk, dessen Einführungsphase 2006 begonnen hatte, schütze den Kunden. Nach traditioneller Berechnung ist laut Finma die durchschnittliche Solvenzquote der Versicherer - eine Kennzahl, welche die Eigenmitttel der Versicherungsgesellschaft ins Verhältnis zu den Versichertenansprüchen stellt - zwischen 2008 und 2009 von 240 auf 200 Prozent gesunken. Nach den Berechnungen des SST tauchte der Wert aber von 144 auf 85 Prozent. Finanzkrise als Warnsignal In der Einführungsphase des SST, die im Herbst 2008 von der Finanzkrise überschattet wurde, seien gewisse Schwächen vor allem beim Risikomanagement der Versicherer deutlich geworden, erklären die Finma-Verantwortlichen. In der Zwischenzeit habe sich die Lage aber wieder gebessert. Von den 133 von der Finma durchleuchteten Gesellschaften stecken neun nach SST-Kriterien im besorgniserregenden «roten» Bereich. Sechs davon sind Lebensversicherer. Im Sachversicherungsgeschäft sind die Unternehmen viel besser kapitalisiert. Anhaltend tiefe Zinsen Über strittige Punkte wie die Kapitalunterlegung von Immobilien oder die für die Lebensversicherer sehr bedeutenden Zinsrisiken diskutieren die Finma und die Branche weiter. Ökonomen rechnen mit einer längeren Phase tiefer Zinsen, was den Lebensversicherern zusetzt. Noch hat die Aufsicht nicht alle Berechnungsmodelle genehmigt, die ihr die Versicherer für die Bewertung ihres Kapitals vorlegen müssen. Deshalb gilt der SST noch nicht ganz definitiv. Einzige Versicherer fürchten zudem, dass die Europäische Union, die in den nächsten Jahren mit dem Regelwerk Solvency-II nach dem SST ähnlichen Prinzipien aufgebaute Kapitalanforderungen beschliessen wird, sanfter regulieren wird als die Schweiz. Dies hätte laut der Branche entscheidende Nachteile für die Schweizer Gesellschaften.

Quelle: Tages Anzeiger, Januar 2011

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