Teilkasko: eine unverzichtbare Deckung
Diebstahl, Brand, Hagel und Erdrutsch... die Teilkasko-Versicherung deckt alle diese Ereignisse, die Ihrem Auto unabhängig von Ihrer Fahrweise zustossen können. In diesem Fall werden nicht nur die Kosten für eine Reparatur oder einen Ersatz erstattet, sondern auch andere Kosten wie Pannendienst, Abschleppen oder zollamtliche Abfertigung, sofern sich das nicht reparierbare Fahrzeug im Ausland befindet und nicht rückgeführt werden kann.
Sie haben Anrecht auf alle diese Leistungen - unter der Bedingung, dass Sie sich in einem Land befinden, das zum Geltungsbereich Ihrer Police gehört. Der Versicherungsschutz beinhaltet oft die Schweiz, Lichtenstein, Europa und die ans Mittelmeer grenzenden Länder. Wenn man sich in ein Land ausserhalb dieser Zone begibt, kann man eine Zusatzversicherung abschliessen. Prüfen Sie, ob Ihre Teilkasko-Police spezifische Deckungen wie Vandalismus (in manchen Ländern besonders sinnvoll) beinhaltet.
Kollisionskasko: ein Atout im Ausland
Die Kollisionskaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem Fahrzeug, und das auch in Fällen, wo die Schuldfrage bei einem Unfall noch nicht geklärt wurde. Nur für ein Leasing-Fahrzeug obligatorisch, wird die Kollisionskasko für Autos, die schon einige Jahre auf dem Buckel haben, nicht mehr empfohlen, denn in diesen Fällen ist es oft nicht rentabel, die Prämien zu zahlen. Doch bei einer Auslandsreise kann eine Kollisionskaskoversicherung von Vorteil sein: bei einem Unfall erstattet sie nämlich die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Kosten und macht Ihre Ansprüche dann beim Fahrer des anderen Fahrzeugs geltend, indem sie an Ihrer Stelle die notwendigen Massnahmen ergreift.
Insassenunfallversicherung: sehr empfehlenswert für alle Fahrten ausserhalb der Schweiz
Achtung: die Kaskoversicherung erstattet nur die Kosten für die Schäden, die an Ihrem Fahrzeug verursacht wurden und nicht die Schäden, die Sie oder Ihre Beifahrer erlitten haben. Für solche Schäden ist die Insassenunfallversicherung zuständig. Ihre Kritiker argumentieren, dass alle Schweizer Einwohner durch die Unfallversicherung ihres Arbeitnehmers oder ihre Krankenkasse geschützt sind und besagte Versicherung also überflüssig sei. Aber was passiert, wenn man Personen im Auto mitnimmt, die nicht in der Schweiz wohnen, zum Beispiel Besuch aus dem Ausland oder Freunde, die man im Ausland besucht, oder gar Autostopper? In diesem Fall sollte man doch besser eine Insassenunfallversicherung haben. Denken Sie also daran, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, bevor Sie ins Ausland fahren!
Haftplicht und Rechtschutz: wie macht man als Autofahrer im Ausland seine Rechte geltend?
Was passiert, wenn Ihr Fahrzeug im Ausland einen Sach- oder Personenschaden verursacht? Die bei der Anmeldung des Fahrzeugs abgeschossene obligatorische private Haftpflichtversicherung deckt diese Art Risiken. Generell entspricht ihr Geltungsbereich dem der Kaskoversicherung. Sie müssen nur prüfen, ob Ihr Reiseland wirklich von Ihrer Police gedeckt ist. Wenn Sie in ein Land fahren, dass nicht der Europäischen Union angehört, müssen Sie normalerweise Ihre Grüne Karte an der Grenze vorweisen um zu beweisen, dass Sie auch sicher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Falls Ihr Versicherer Ihnen mit den Versicherungsdokumenten keine Grüne Karte geliefert hat oder Sie diese verlegt haben, müssen Sie die Karte bei ihm anfordern.
Die Haftpflichtversicherung kommt also für die von Ihnen verursachten Schäden auf, aber sie wird Sie auch zusätzlich gegen ungerechtfertigte Forderungen von Drittpersonen verteidigen. Achtung: wenn Fahrlässigkeit bei der Unfallursache im Spiel war, z.B. wenn Sie das Unfallauto unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten gelenkt haben, kann die Versicherung eine Rückerstattung der Kosten von Ihnen zurückfordern.
Als Zusatz zu einer Autoversicherung wird oft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung angeboten, aber es kann auch vorteilhaft sein, separat eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschliessen. Sie sind dann nicht nur bei einem von Ihrem Fahrzeug verursachten Schadensfall geschützt, sondern bei allen Schadensfällen, die im Zusammenhang mit dem Verkehr stehen, z.B. auch als Velofahrer oder Fussgänger.
Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret