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Miete in der Schweiz: alles Wissenswerte über Mietzinsgarantie, Kaution und Kautionsservice

Benötigen Sie eine Mietzinsgarantie für Ihre zukünftige Wohnung? In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Garantie zu leisten: Bankkonto, Kautionsservice oder Bürgschaft (Garantiegeber). bonus.ch hilft Ihnen, dies besser zu erkennen.

Miete in der Schweiz: alles Wissenswerte über Mietzinsgarantie, Kaution und KautionsserviceWarum eine Mietzinsgarantie?

Eine Mietzinsgarantie ist eine von dem Mieter beigebrachte Geldsumme, die in erster Linie dem Eigentümer ermöglicht, eventuelle durch den Mieter verursachte Schäden zu beheben. Dies betrifft aber nur Schäden, die über eine "normale" Abnützung hinausgehen.

Gemäss dem Gesetz darf die Mietzinsgarantie nicht höher als 3 Netto-Monatsmieten sein. Es kommt auch vor, dass keine Mietzinsgarantie gefordert wird.

Um diese Garantie zu erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Unter Ihrem Namen ein Bankkonto zu eröffnen
  • Sich an eine Kautionsfirma zu wenden (Swisscaution, FirstCaution, ...)
  • Eine Person, die nicht Mieter ist zu bitten, die Garantie für Sie zu übernehmen
Die Garantie in Form eines Bankkontos

Diese Art Garantie ist bei den Schweizern derzeit am beliebtesten. Sie überweisen die im Mietvertrag festgelegte Garantiesumme auf ein Bankkonto. Das Konto kann bei jeder beliebigen Bank auf den Namen des Mieters oder der Mieterin eröffnet werden. Das Konto wird währen der Dauer des Mietverhältnisses gesperrt und das Geld kann nur mit der Genehmigung beider Parteien - dem Mieter und dem Vermieter - abgehoben werden.

Der Beleg für die Kontoeröffnung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung des Mietvertrags vorgelegt werden, spätestens bei Bezug der Mietwohnung.

Mietzinsgarantie durch eine Kautionsfirma

Wenn Sie nicht eine grössere Geldsumme auf einem Konto blockieren möchten, ist es möglich, einen Vertrag mit einer Firma abzuschliessen, welche die Kaution für Ihren Mietzins bei dem Eigentümer oder der Wohnungsverwaltung stellt.

Diese Serviceleistungen sind natürlich nicht gratis. Das erste Jahr wird Ihnen die Firma einen Festbetrag in Rechnung stellen, in den Folgejahren einen Prozentbetrag der Garantiesumme.

Achtung! Bevor Sie einen derartigen Servicevertrag unterschreiben, sollten Sie sich unbedingt versichern, dass Ihre zukünftige Wohnungsverwaltung oder Ihr zukünftiger Wohnungsbesitzer mit diesem Service einverstanden ist.

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