6/1/2011 9:25:26 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Lebensversicherung: sicheres Kapital für Ihren Nachwuchs

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Wer seinem Kind, Patenkind oder Enkelkind eine gesicherte Zukunft ermöglichen möchte, sollte eine fondsgebundene Lebensversicherung in Erwägung ziehen. Diese garantiert Ihrem Schützling sowohl die Auszahlung des Sparkapitals als auch Versicherungsschutz bei etwaigen Schicksalsschlägen. Versicherungsnehmer und Versicherter sind dabei nicht identisch. Ausser den Eltern, können auch Grosseltern und Paten so zur Zukunftssicherung eines Kindes beitragen.

Erwerbsunfähigkeit, das Kapital ist garantiert
Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist das Ziel, für Ihre Kinder zu sparen, gesichert. Bei Todesfall, Konkurs oder Erwerbsunfähigkeit des versicherungsnehmenden Erwachsenen, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Weiterzahlung der Prämien bis zum Vertragsende. Bei Erreichen der vertraglichen Laufzeit, wird das Kapital dem versicherten Kind sofort ausbezahlt.

Fondsgebundene Lebensversicherung und veränderte Lebenssituation
Mit der Veränderung Ihrer persönlichen Situation (Nachwuchs, Scheidung, Berufswechsel) verändern sich auch Ihre Versicherungsbedürfnisse. Wenn Sie sich für eine fondsgebundene Lebensversicherung entscheiden, wählen Sie dabei einen flexiblen Vertrag. Beispielsweise gibt es Policen, die eine Kombination von gebundener und freier Vorsorge ermöglichen. So ist es unter gewissen Bedingungen möglich, die Vorsorgeform seinen neuen Anforderungen anzupassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.

Fondsgebundene Lebensversicherung: Begünstigte
In der gebundenen Vorsorge bestimmt das Gesetz die Reihenfolge der Begünstigten. Die direkten Nachkommen und der Ehepartner sind dabei vorrangig. In der freien Vorsorge hingegen, legt der Versicherungsnehmer selbst die Begünstigten fest. Möchte man die Erbfolge ändern, genügt es, dem Versicherer ein Schreiben mit den gewünschten Änderungen zukommen zu lassen. Dabei können sowohl Personen als auch öffentlich-rechtliche Einrichtungen als Begünstigte ernannt werden. Fehlt die Erbschaftsklausel, greift die Nachlasslogik.

Sparen und für die Kinder vorsorgen, wenn man nicht arbeitet
Sie sind Hausfrau oder planen, sich aus dem Berufsleben zurückzuziehen, um Ihre Kinder grosszuziehen? Dann sollten Sie die Möglichkeit einer fondsgebundenen Lebensversicherung im Rahmen der freien Vorsorge (Säule 3b) erwägen. Jeder Schweizer Bürger, ob berufstätig oder nicht, kann in eine 3. Säule 3b einzahlen. Durch die Wahl eines entsprechenden Versicherungsproduktes können Sie Kapital ansparen, das im Falle Ihres Ablebens Ihren Kinder zugutekommt.

Lebensversicherung: Wer erbt das Kapital im Todesfall?

Das Todesfallkapital ist bei Ableben garantiert. Bei Erwerbsunfähigkeit übernimmt die Versicherung die Zahlung der restlichen Prämien bis zum Vertragsende. Nach Ablaufen des Vertrages steht der ersparte Betrag dem Ehepartner und den Kindern zu, vorausgesetzt, diese wurden im Vertrag als Begünstigte benannt. Ehepartner, Kinder, Eltern, Grosseltern sowie Brüder und Schwestern sind die vom Gesetzgeber bestimmten Erben.


Quelle: bonus.ch, Juni 2011

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