Auto- und Motorradversicherung
Auto: Versicherung und Finanzierung
Auto
Hausrat und Privathaftpflicht
Vorsorge / Lebensversicherung
Krankenversicherung
Andere Versicherungen
Alle Versicherungen
Hypotheken
Kredit & Leasing
Kreditkarte
Trading und Geldanlagen
Bankkonten
Alles für Ihre Finanzen
Telekom
Leitfäden & glossare
Rechner
Mehr
Sprache
11/2/2011 9:47:19 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgesehen und gilt im Prinzip für alle Personen, die ihren Wohnort in der Schweiz haben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung und Ausländer, die für weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten und deren Versicherungsschutz nicht demjenigen der schweizerischen Krankenversicherungen entspricht, sind ebenfalls von der Versicherungspflicht betroffen. Ein ausländischer Staatbürger, der in die Schweiz kommt, um sich dort niederzulassen, muss sich sofort bei einer Krankenversicherung anmelden, noch bevor er eine Aufenthaltsbewilligung erhalten hat. Auch Neugeborene müssen bereits in den ersten drei Monaten nach ihrer Geburt krankenversichert werden. Eine verspätete Einschreibung bei einer Krankenkasse verursacht Mehrkosten und führt dazu, dass die gegebenenfalls vor der Anmeldung entstandenen Gesundheitskosten nicht vergütet werden. Es gibt eine Anzahl von Ausnahmen, die nicht der Versicherungspflicht in der Schweiz unterliegen. Wenn Sie meinen, dazuzugehören, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden, deren Kontaktdaten Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) finden. Falls Ihr Einkommen zu niedrig ist, um die Krankenversicherungsprämien zu bezahlen, haben Sie vielleicht Anrecht auf eine staatliche finanzielle Unterstützung. Erkundigen Sie sich bei den Behörden Ihres Kantons! Quelle: bonus.ch, November 2011
Vergleichen ist einfach und kostet nichts!
Vergleichen Sie kostenlos die Beiträge für Ihre Krankenkasse und sparen Sie! Prämienvergleich Krankenkassen