11/23/2012 11:17:44 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Krankenversicherung: Wenn Sie die Versicherung wechseln, um zu sparen, beachten Sie die Kündigungsfrist!

Vergleichen, seine neue Kasse finden, die alte kündigen, wechseln: das sind die Schlüsseletappen, um bei seinen Versicherungsprämien zu sparen. Wie kündigt man seine alte Versicherung ordnungsgemäss? Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen und laden Sie sich Ihr Kündigungsschreiben herunter!

Krankenversicherung: Wenn Sie die Versicherung wechseln, um zu sparen, beachten Sie die Kündigungsfrist!Welche Kündigungsfrist für die Grundversicherung?

Die Kündigungsfrist für die Grundversicherung ist der 30. November für eine Kündigung auf den 31. Dezember. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kündigungsschreiben unbedingt per Einschreiben zu senden. Der betroffene Versicherer muss Ihr Schreiben spätestens am 30. November erhalten haben. Es ist das Erhaltsdatum, das ausschlaggebend ist, nicht das Versanddatum (Datum des Poststempels). Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen: warten Sie nicht bis zum letztmöglichen Moment sondern senden Sie Ihre Kündigung eine Woche vor Fälligkeit. So vermeiden Sie unnötige Probleme.

Kann ich meine Krankenkasse kündigen, bevor ich mich einer anderen Kasse angeschlossen habe?

Ja und Nein. Was Ihre Grundversicherung betrifft, so ist es durchaus möglich, Ihre alte Kasse zu kündigen, bevor Sie eine Police bei einem neuen Versicherer abgeschlossen haben. Ihr neuer Versicherer kann Ihren Beitritt für die Grundversicherung keinesfalls ablehnen: er ist gesetzlich verpflichtet, Sie aufzunehmen. Ausserdem bleiben Sie, bevor Sie bei einer anderen Versicherung eine Police abgeschlossen haben, weiterhin bei Ihrer alten Kasse versichert, selbst wenn Sie diese bereits gekündigt haben. Sie gehen also kein Risiko ein, plötzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen. Falls Sie kurz vor dem 30. November kündigen sollten, um die Kasse zu wechseln, raten wir Ihnen, die Versicherung sofort zu kündigen. Denn wenn die Kündigung Ihren alten Versicherer zu spät erreicht, riskieren Sie, automatisch ein weiteres Jahr bei ihm versichert zu bleiben.

Dagegen sollten Sie auf keinen Fall eine Zusatzversicherung kündigen, bevor Sie nicht eine neue Police unterzeichnet haben. Was die Zusatzversicherung betrifft, so ist der neue Versicherer keineswegs verpflichtet, Sie zu akzeptieren. Und Ihr alter Versicherer ist absolut nicht verpflichtet, Sie nach einer Kündigung wieder aufzunehmen. Sie laufen also Gefahr, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen fällt im Allgemeinen auf den 30. November. Prüfen Sie, ob das auch für Ihren Versicherer zutrifft und kündigen Sie niemals, ohne einen neuen Vertrag abgeschlossen zu haben!

bonus.ch stellt seinen Nutzern Modelle von Kündigungsschreiben zur Verfügung, die man auf der Webseite herunterladen kann. Die Kündigung und der Wechsel der Krankenkasse werden so erheblich vereinfacht.

Modelle für Kündigungsschreiben: https://www.bonus.ch/Krankenkasse/Dokumente/Kuendigungsfrist-Musterbrief-Versicherung.aspx

Und vergessen Sie nicht, Ihre Versicherungsprämien so schnell wie möglich zu bezahlen, falls Sie in Verzug gekommen sein sollten! Man kann eine Versicherungspolice nämlich nur dann kündigen, wenn alle Prämien bezahlt wurden.

Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret

Reduzieren Sie Ihre Krankenkassenprämien

Vergleichen ist einfach und kostet nichts!

Vergleichen Sie jetzt
Werbung

Krankenversicherung

Vergleichen Sie kostenlos die Beiträge für Ihre Krankenkasse und sparen Sie! Prämienvergleich Krankenkassen

Vergleichen Sie!