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11/1/2011 12:05:14 PM / bonus.ch - News / Versicherung
Die Krankenkasse vergütet die durch die Behandlung eines Arztes entstandenen Kosten, sowie die Kosten, die durch von ihm verordnete Behandlungen entstehen, die Spitalkosten (mit der Grundversicherung in der allgemeinen Abteilung : für einen Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden), die Präventionskosten für z.B. Impfungen und gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, durch Schwangerschaft und Mutterschaft entstandene Kosten und die Kosten für eine Physiotherapie, sofern sie vom Arzt verschrieben wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für gewisse Prothesen, Apparate und Hilfsmittel zurückerstattet und ein Beitrag zu den Kosten für Brillengläser gezahlt, während durch Zahnbehandlungen entstandene Kosten nur übernommen werden, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt und nicht für gewöhnliche Zahnbehandlungen. Was die Medikamente betrifft, so werden diejenigen, von Ihrem Arzt verschriebenen Medikamente zurückerstattet, die auf der sogenannten « Spezialitätenliste» aufgeführt sind. Um sich zu behandeln, stehen Ihnen Originalmedikamente und Generika zur Verfügung. Generika sind Medikamente, die in ihrer Zusammensetzung und Dosierung den Originalmedikamenten gleichen, aber billiger sind. Wenn Sie das Originalmedikament wählen und es über 20% teurer als der maximale Preis eines Generika-Medikaments ist, verdoppelt sich Ihr Selbstbehalt! Sie müssen dann in der Tat 20% anstatt der vorgesehenen 10% der Kosten übernehmen. Eine einzige Ausnahme: wenn das Originalmedikament aus einem therapeutischen Grund vom Arzt verschrieben wurde. Wenn Sie wissen wollen, bei welchen Medikamenten Sie einen Selbstbehalt von 20% zahlen müssen, können Sie die « Spezialitätenliste» auf der offiziellen Webseite des Bundeamts für Gesundheit (BAG) einsehen. Quelle: bonus.ch, November 2011
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