Die Grundversicherung erstattet die Kosten der von einem Arzt durchgeführten Behandlung, die Behandlungen, die er verschreibt, sowie die Medikamente, die auf der sogenannten „Spezialitätenliste“ aufgeführt sind, vorausgesetzt, sie werden für die Behandlung von Gesundheitsproblemen verwendet, für welche die Medikamente indiziert sind.
Spitalkosten (Behandlung und Aufenthalt) werden von der Grundversicherung für eine Behandlung in der Allgemeinen Abteilung erstattet. Seit dem 1. Januar 2012 ist es möglich, für einen Spitalaufenthalt in allen Spitälern erstattet zu werden, die auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt sind. Das bedeutet, dass Sie sich, wenn Sie in einem Spital behandelt werden möchten, das nicht in Ihrem Wohnkanton liegt und nicht auf der Spitalliste Ihres Kantons steht, auf Spezialtarife gefasst machen müssen. Diese Tarife werden nur dann erstattet, wenn der Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons aus medizinischen Gründen vorgenommen werden muss. Kündigen Sie deshalb nicht ihre Spitalzusatzversicherung, wenn sie die Erstattung in allen Schweizer Spitälern vorsieht: sie könnte gegebenenfalls den Tarifunterschied decken!
Die Grundversicherung übernimmt auch gewisse Vorsorgekosten, zum Beispiel für manche Impfungen, für gynäkologische Untersuchungen, Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft, sowie die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung, sofern sie von einem Arzt verschrieben wurde.
Für junge Leute unter 18 werden auch Sehhilfen teilweise erstattet; Zahnarztbehandlungen werden nur bei schweren Krankheiten übernommen (Kariesbehandlungen und allgemeine Behandlungen gehen nicht zu Kosten des Versicherers, sondern des Versicherungsnehmers). Prothesen, Zahnspangen und andere Hilfsmittel werden bis zu einem bestimmten Betrag erstattet.
Achtung: wenn Sie sich im Ausland behandeln lassen, erstattet Ihnen die Versicherung nur die Behandlungen, die für Ihre Gesundheit unerlässlich sind. In den EU-AELE-Ländern haben Sie also Anrecht auf die gleichen Leistungen, wie die Versicherungsnehmer, die im betroffenen Land wohnen (Sie sollten deshalb immer Ihre europäische Versicherungskarte bei sich tragen). In anderen Ländern deckt die Versicherung nur die Behandlungskosten bis zur doppelten Höhe des Schweizer Tarifs.
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Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret