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9/30/2015 8:31:01 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Wenn Sie sich in der Situation einer Person befinden, die mindestens acht Stunden wöchentlich bei ein und demselben Arbeitgeber angestellt ist, müssen Sie, wenn Ihnen etwas passiert, weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlen. Sie sollten auch wissen, dass in der obligatorischen Unfallversicherung mehr Leistungen als bei der Krankengrundversicherung inbegriffen sind, zum Beispiel die Zahlung von Entschädigungen und Renten bei Arbeitsunfähigkeit. Doch eines sollten Sie nicht vergessen: Ihr Arbeitgeber hat das Recht, die Prämien für die Versicherung gegen nicht beruflich bedingte Unfälle von Ihrem Verdienst abzuziehen. Wenn Sie aber verpflichtet sind, sich selber bei Ihrer Krankenkasse gegen Unfälle zu versichern, zum Beispiel weil Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben oder freiberuflich tätig sind, zahlen Sie bei einem Unfall wie im Krankheitsfall eine Franchise und einen Selbstbehalt. Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie nur gegen Berufsunfälle versichert. Um von einer umfassenden Deckung profitieren zu können, müssen Sie unbedingt eine Versicherung für nicht berufsbedingte Unfälle abschliessen. Vergleichen Sie jetzt die Gesundheitsprämien und optimieren Sie Ihre Krankenversicherungsdeckung! Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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