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10/1/2013 8:56:31 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Zahlen Sie derzeit bei Ihrer Krankenkasse für eine Unfalldeckung? Benötigen Sie diesen Schutz wirklich? Das Unfallversicherungsgesetz UVG verlangt, dass Sie, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, von Ihrem Arbeitgeber bei beruflichen und ausserberuflichen Unfällen gedeckt sind. Was wichtig ist: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Prämien für die ausserberuflichen Unfällen vom Gehalt abziehen. Unser Prämienvergleich für alle Schweizer Krankenkassen ermöglicht, die Versicherungsprämien mit oder ohne Unfalldeckung zu simulieren. Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie nur gegen Berufsunfälle versichert. Jeder Unfall, der auf der Strecke zwischen Ihrem Wohnsitz und Arbeitsort passiert, gilt dann als ein Arbeitsunfall und wird erstattet. Aber nicht berufsbedingte Unfälle werden nicht erstattet. Für einen umfassenden Versicherungsschutz sollte man sich dann unbedingt bei seiner Krankenkasse versichern. Wichtig sind auch die Regelungen für Franchise und Selbstbehalt. Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse unfallversichert sind, wird diese bei einer Erstattung die Zahlung von Franchise und Selbstbehalt von Ihnen verlangen, genau wie bei einer Krankheit. Doch wenn Sie gemäss dem UVG unfallversichert sind, müssen Sie weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlen. Ausserdem enthält die obligatorische Unfallversicherung zusätzliche Leistungen im Vergleich zu denen der Krankenversicherung, zum Beispiel die Zahlung von Entschädigungen und Renten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Vergleichen Sie die Prämien für Schweizer Krankenversicherungen jetzt! Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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