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11/4/2013 8:17:17 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Die Grundversicherung erstattet die Kosten der von einem Arzt ausgeführten und verschriebenen Behandlungen, sowie die Medikamente, die man auf der sogenannten "Spezialitätenliste" findet, vorausgesetzt, sie werden für die Behandlung von Gesundheitsproblemen verwendet, für welche die Medikamente vorgesehen sind. Die Grundversicherung übernimmt ebenfalls die Spitalkosten (Behandlung und Aufenthalt) in der Allgemeinen Abteilung. Seit dem 1. Januar 2012 kann der Versicherungsnehmer für einen Aufenthalt in allen Spitälern erstattet werden, die auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt sind. Wenn Sie sich also in einem Spital behandeln lassen möchten, das nicht in Ihrem Wohnkanton liegt und nicht auf der Spitalliste Ihres Kantons steht, müssen Sie mit Spezialtarifen rechnen. Diese Tarife werden nur in den Fällen erstattet, wenn der Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons aus medizinischen Gründen vorgenommen werden musste. Wenn Ihre Spitalzusatzversicherung die Erstattung in allen Schweizer Spitälern vorsieht, sollten Sie sie nicht kündigen: sie könnte unter Umständen den Tarifunterschied übernehmen! Die Grundversicherung deckt auch gewisse Vorsorgekosten, zum Beispiel für manche gynäkologische Untersuchungen und Impfungen, die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft, sowie die Kosten für eine Physiotherapie, falls sie von einem Arzt verschrieben wurde. Zahnpflegekosten werden nur bei schweren Krankheiten von der Grundversicherung übernommen. Karies gehört nicht dazu und die Behandlungskosten müssen vom Versicherungsnehmer getragen werden. Für junge Leute unter 18 Jahren übernimmt die Grundversicherung einen Teil der Kosten für Brillen. Unter gewissen Umständen werden Prothesen und andere Hilfsmittel ebenfalls erstattet. Achtung: wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen, übernimmt die Versicherung nur die Kosten für die Behandlungen, die für Ihre Gesundheit unerlässlich sind. In den EU-AELE-Ländern haben Sie also Anrecht auf die gleichen Leistungen wie die Versicherungsnehmer, die im betroffenen Land wohnen (Europäische Versicherungskarte immer bei sich tragen!). In anderen Ländern deckt die Versicherung nur die Behandlungskosten bis zur doppelten Höhe des Schweizer Tarifs. Vergleichen Sie jetzt die Krankenversicherungsprämien! Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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