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10/26/2011 2:37:15 PM / bonus.ch - News / Versicherung
Das Gesetz schreibt vor, dass bei einer Mutterschaft für Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung weder eine Franchise, noch ein Selbstbehalt zur Anwendung kommen. Wenn Sie schwanger sind und keine Komplikationen auftreten, müssen Sie keinen Rappen für Ihre diesbezüglichen Ausgaben aus eigener Tasche zahlen (aber Achtung : das gilt nicht für die Gesundheitskosten, die nichts mit Ihrem Zustand zu tun haben). Komplizierter wird es, wenn eine Schwangerschaft nicht normal verläuft : jeder medizinische Eingriff, jedes Medikament, jeder Spitalaufenthalt in Folge einer Komplikation währen der Schwangerschaft oder der Entbindung fällt unter Franchise und Selbstbehalt (immer im Rahmen des Höchstbetrags). Quelle: bonus.ch, Oktober 2011
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