9/17/2013 9:38:07 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Krankenversicherung: eine gesetzliche Verpflichtung für jeden Schweizer Einwohner

Jede in der der Schweiz wohnhafte Person ist gesetzlich verpflichtet, sich einer Krankenversicherung anzuschliessen. Gibt es Ausnahmen und gehören Sie dazu?

Krankenversicherung: eine gesetzliche Verpflichtung für jeden Schweizer EinwohnerUnabhängig davon, ob Sie Schweizer Bürger, Ausländer oder Asylant sind: gemäss der Schweizer Gesetzgebung müssen alle Einwohner dieses Landes krankenversichert sein. Ausländer, die eine Aufenthaltsbewilligung von mindestens 3-monatiger Gültigkeit haben, sowie Ausländer, die in der Schweiz für eine Dauer von weniger als drei Monaten arbeiten und nicht über eine Krankenversicherung verfügen, deren Leistungen denen einer Schweizer Krankenkasse entsprechen, müssen ebenfalls obligatorisch eine Krankenversicherung abschliessen. Alle Kinder, die in der Schweiz zur Welt gekommen sind und hier leben werden, müssen innerhalb der ersten drei Monate nach ihrer Geburt krankenversichert werden.

Wenn Sie als Ausländer in die Schweiz ziehen, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Niederlassung krankenversichern, noch bevor Sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben. Warten Sie nicht zu lange, denn Sie gehen das Risiko ein, Ihre Prämien für die gesamte Zeitdauer vor Ihrem Versicherungsabschluss rückwirkend nachzahlen zu müssen. Ausserdem werden Ihnen die während dieser Periode angefallenen Gesundheitskosten nicht erstattet.

Es gibt einige Ausnahmen von der Versicherungspflicht in der Schweiz, die in der Verordnung über die Krankenversicherung stehen. Zum Beispiel sind Personen, die sich für eine Ausbildung oder Weiterbildung in unserem Land aufhalten (Studenten, Schüler, Praktikanten), sowie Dozenten und Forscher, die im Rahmen einer Lehr- oder Forschungstätigkeit in die Schweiz gekommen sind von der Versicherungsverpflichtung ausgenommen. Doch eine Ausnahmegenehmigung kann nur auf ein Gesuch hin erhalten werden! Sie müssen nachweisen können, dass Sie über einen Versicherungsschutz verfügen, der die Behandlungskosten in der Schweiz auf gleichem Niveau wie eine Schweizer Versicherung übernimmt.

Vergessen Sie also nie, sich einer Krankenkasse anzuschliessen. Wenn Sie glauben, dass Sie von der Versicherungspflicht ausgenommen sind, konsultieren Sie am besten die Webseite des BAG, um zu erfahren, welche Behörde für Sie zuständig ist oder kontaktieren Sie Ihre Wohngemeinde für weitere Auskünfte.

Falls Ihre Einkünfte nicht ausreichen, die Krankenversicherungsprämien zu zahlen, müssen Sie sich trotzdem einer Kasse anschliessen. Vielleicht haben Sie dann aber Anrecht auf einen staatlichen Zuschuss. In manchen Kantonen wird Ihnen diesen Zuschuss auf der Basis Ihrer Steuererklärung gewährt. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, und Sie glauben, Anrecht auf einen Zuschuss zu haben, sollten Sie sich unbedingt bei den Behörden Ihres Wohnorts erkundigen!

Vergleichen Sie die Versicherungsprämien der Krankenversicherungen!

Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret

Reduzieren Sie Ihre Krankenkassenprämien

Vergleichen ist einfach und kostet nichts!

Vergleichen Sie jetzt
Werbung

Krankenversicherung

Vergleichen Sie kostenlos die Beiträge für Ihre Krankenkasse und sparen Sie! Prämienvergleich Krankenkassen

Vergleichen Sie!