Alles Wissenswerte über die Kündigungsfrist für die Grundversicherung
Für die Kündigungsfrist für die Grundversicherung ist der 30. November festgelegt, und zwar für eine Kündigung auf den 31. Dezember desselben Jahrs. Sie sollten Ihre Kündigung auf jeden Fall per Einschreiben senden, denn ausschlaggebend ist nicht das Versanddatum (Datum des Poststempels), sondern das Erhaltsdatum, also das Datum, an dem der Versicherer Ihr Schreiben wirklich auf dem Tisch liegen hat. Deshalb sollten Sie sich schon jetzt mit dem Thema Versicherungswechsel befassen: warten Sie nicht bis zum letztmöglichen Termin, sondern senden Sie Ihre Kündigung mindestens eine Woche vor dem Fälligkeitsdatum, um Probleme und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Kann ich meinen Krankenkassenvertrag beenden, bevor ich mich einer neuen Kasse angeschlossen habe?
Das kommt darauf an. Bei der Grundversicherung ist es absolut möglich, Ihre derzeitige Kasse zu kündigen, bevor Sie einen Vertrag bei einem neuen Versicherer unterschrieben haben. Ihr neuer Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Sie in die Grundversicherung aufzunehmen, er kann Sie unter keinen Umständen ablehnen. Ausserdem bleiben Sie bis zur Unterzeichnung einer neuen Police weiterhin bei Ihrer alten Versicherung versichert, sogar wenn Sie diese bereits gekündigt haben. Sie gehen also kein Risiko ein, plötzlich keinen Versicherungsschutz mehr zu haben. Falls Sie vorhaben, kurz vor dem 30. November für einen Kassenwechsel zu kündigen sollten Sie das sofort tun, denn wenn die Kündigung Ihren alten Versicherer zu spät erreicht, gehen Sie das Risiko ein, automatisch ein weiteres Jahr bei ihm versichert zu bleiben.
Doch eine Zusatzversicherung sollten Sie keinesfalls kündigen, bevor Sie nicht einen neuen Vertrag unterschrieben haben, denn der neue Versicherer ist nicht gesetzlich verpflichtet, Sie aufzunehmen. Und Ihr alter Versicherer ist bei einer Zusatzversicherung ebenso wenig verpflichtet, Sie nach einer Kündigung wieder zu akzeptieren. Sie können also durchaus in die unangenehme Lage kommen, Ihren Versicherungsschutz durch die Zusatzversicherung zu verlieren. Die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen fällt in der Regel auf den 30. November. Erkundigen Sie sich, ob das auch für Ihren Versicherer zutrifft und kündigen Sie niemals, ohne einen neuen Vertrag unterschrieben zu haben!
bonus.ch stellt Ihnen Modelle von Kündigungsschreiben zur Verfügung, welche man auf der seiner Webseite herunterladen kann. Die Kündigung und der Wechsel der Krankenkasse werden so erheblich vereinfacht.
Modelle für Kündigungsschreiben: https://www.bonus.ch/Krankenkasse/Dokumente/Kuendigungsfrist-Musterbrief-Versicherung.aspx
Und wenn Sie mit der Regelung Ihre Versicherungsprämien im Verzug sein sollten, raten wir Ihnen, sie so schnell wie möglich zu bezahlen! Sie haben nämlich nur dann die Möglichkeit, eine Versicherungspolice zu kündigen, wenn alle Prämien bezahlt wurden.
Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret