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2/16/2017 7:45:03 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Zur Erinnerung: das übliche Kündigungsdatum, um die Krankenkasse zu wechseln, ist der 30. September, für einen Beitritt bei der neuen Krankenkasse am 1. Januar des Folgejahres. Wer kann die Krankenkasse am 1. Juli 2017 wechseln? Für alle Versicherungsnehmer mit einem "Standard" Grundkrankenversicherungsmodell und einer normalen Franchise (300.- Erwachsene, 0.- Kinder) ist ein Krankenkassenwechsel am 1. Juli möglich. Dafür muss man seine Versicherung bis spätestens 30. Juni unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen, was bedeutet, dass der Versicherer das Kündigungsschreiben spätestens am 31. März erhalten haben muss. Angesichts der laufenden Erhöhungen der Krankenkassenprämien kann ein Krankenkassenwechsel das Gesundheitsbudget stark entlasten. Als Beispiel haben wir die Prämien aller Krankenkassen für einen erwachsenen Versicherungsnehmer im Kanton Zürich verglichen, mit einer Franchise 300.-, einem Standard Krankenversicherungsmodell und ohne Unfalldeckung. Das Sparpotenzial ist nicht unbedeutend. Und für Sie? Vergleichen Sie schnell Ihre Situation mit Hilfe unseres Vergleichs der Krankenkassenprämien. Allen anderen Versicherungsnehmern, die nicht die oben angeführten Bedingungen erfüllen, raten wir, ihre Situation trotzdem schon jetzt zu prüfen. Die ersten Prognosen für die Erhöhung der Krankenkassenprämien für nächstes Jahr verheissen nichts Gutes. Die Versicherungsnehmer müssen sich aufs Neue auf Prämienerhöhungen zwischen 4 und 5% gefasst machen. Bereiten Sie schon jetzt Ihren Krankenkassenwechsel für das nächste Jahr vor und vergleichen Sie die Krankenkassenprämien 2017 Zögern Sie nicht, für weitere Informationen über Krankenkassenprämien, Krankenkassenwechsel, Kündigungsfristen und Spartipps unsere Rubrik Krankenversicherung zu besuchen. Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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