Sie haben den Versicherer gefunden, der Ihnen die billigsten Prämien bietet und bei ihm über den Online-Prämienvergleich eine Offerte angefragt? Sie haben den Vertrag bei Ihrer alten Krankenkasse fristgerecht (Achtung, der Stichtag ist der 30. November!) gekündigt? Dann können Sie gleich ab nächsten Januar beginnen, bei Ihren Prämien zu sparen.
Doch Sie sollten die Weiterverfolgung Ihres Dossiers nicht vergessen! Es kann nämlich vorkommen, dass Ihr neuer Versicherer Ihnen noch nicht die unterschriebene Police zurückgeschickt hat. Das kommt während der Periode der Krankenkassenwechsel häufig vor. Die Krankenkassen erhalten zahlreiche Beitrittsanträge und der Versand der Verträge kann sich verzögern.
Machen Sie sich keine Sorgen! Es ist gesetzlich festgelegt, dass Sie Ihren Versicherungsschutz behalten, auch wenn Sie Ihren Vertrag noch nicht erhalten haben. Doch sollten Sie trotzdem Ihre neue Krankenkasse kontaktieren, wenn Ihre Beitrittsbestätigung Verspätung hat. Fragen Sie bei dieser Gelegenheit auch gleich, ob man Ihre alte Kasse über Ihren Beitritt informiert hat. Sie können ganz beruhigt sein: auch wenn der neue Versicherer den Wechsel nicht oder zu spät kommuniziert hat, müssen nicht Sie, sondern der Versicherer gegebenenfalls die Kosten der zu viel gezahlten Prämien, die sich aus dieser Verzögerung ergeben haben, übernehmen.
Bei Erhalt des Vertrags sollten Sie alle Konditionen sorgfältig durchlesen und, wenn nötig, Ihre Kasse kontaktieren, um Fragen zu stellen (Erstattungsmodalitäten, Prämienzahlungen usw.). Bei manchen Parametern können noch Änderungen vorgenommen werden: wenn Sie Ihre Franchise erhöhen möchten, um eine niedrigere Prämie zu zahlen, können Sie das dem Versicherer bis zum 31. Dezember mitteilen, während die Frist, um die Franchise zu reduzieren der 30. November ist.
Denken Sie daran, dass der neue Versicherer bei der Grundversicherung vom Gesetz her kein Recht hat, Ihre Aufnahme in die Krankenkasse von Auskünften über Ihren Gesundheitszustand abhängig zu machen oder Ihnen die Aufnahme zu verweigern. Der Versicherer ist verpflichtet, Sie für die obligatorische Grundversicherung aufzunehmen, und dies ohne Bedingungen, Vorbehalte oder Gesundheitsfragebögen!
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Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret