Sie haben den Versicherer gefunden, der Ihnen die besten Prämien bietet und bei ihm eine Offerte eingeholt? Sie haben den Vertrag bei Ihrer alten Krankenkasse fristgerecht (Achtung, der Stichtag ist der 30. November!) gekündigt? Herzlichen Glückwunsch! Sie können gleich ab nächsten Januar mit dem Sparen bei Ihren Prämien beginnen.
Aber eine Aufgabe sollten Sie nicht vernachlässigen: die Weiterverfolgung Ihres Dossiers! Es kann nämlich sein, dass Ihr neuer Versicherer Ihnen noch nicht die unterschriebene Police zurückgeschickt hat. Keine Panik: das kommt während der Periode der Krankenkassenwechsel häufig vor. Die Krankenkassen erhalten zahlreiche Beitrittsanträge und eine Verzögerung bei dem Versand der Verträge ist durchaus möglich.
Auch wenn Sie Ihren Vertrag noch nicht erhalten haben, bleiben Sie nicht ohne Versicherungsschutz, das ist gesetzlich so festgelegt. Doch ist es ratsam, direkt Ihre neue Krankenkasse zu kontaktieren, wenn Ihre Beitrittsbestätigung Verspätung hat. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch fragen, ob man Ihrer alten Kasse Ihren Beitritt mitgeteilt hat. Doch Sie können ganz beruhigt sein: auch wenn der neue Versicherer den Wechsel nicht oder zu spät kommuniziert hat, müssen nicht Sie, sondern der Versicherer gegebenenfalls die Kosten der zu viel gezahlten Prämien, die sich aus dieser Verzögerung ergeben haben, übernehmen.
Wenn Sie dann den Vertrag erhalten haben, sollten Sie alle Konditionen sorgfältig durchlesen und, wenn nötig, nicht zögern, Ihre Kasse zu kontaktieren, um Fragen zu stellen (Erstattungsmodalitäten, Prämienzahlungen usw.). Bei manchen Parametern können noch Änderungen vorgenommen werden: wenn Sie Ihre Franchise erhöhen möchten, um eine niedrigere Prämie zu zahlen, können Sie das dem Versicherer bis zum 31. Dezember mitteilen, während die Frist, um die Franchise zu reduzieren der 30. November ist.
Wenn Ihr neuer Versicherer Kontakt mit Ihnen aufnimmt, um Informationen zu Ihrem Gesundheitszustands zu erfahren oder Ihnen gar mitteilt, dass er es ablehnt, Sie zu versichern, sollten Sie unbedingt wissen, dass er bei der Grundversicherung dazu kein Recht hat! Jeder Versicherer ist verpflichtet, Sie für eine obligatorische Grundversicherung aufzunehmen, und dies ohne Bedingungen, Vorbehalte oder Gesundheitsfragebögen!
Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret