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9/26/2013 12:44:56 PM / bonus.ch - News / Versicherung
Wie viel müssen Sie zusätzlich zu Ihrer Franchise bezahlen? Ausser der Franchise müssen Sie, wenn Sie bei einer Krankenkasse beigetreten sind, bei jeder Rechnung über Gesundheitsausgaben einen obligatorischen Selbstbehalt von 10% bezahlen. Aber für den Selbstbehalt gibt es eine Obergrenze: CHF 700.- pro Jahr für Erwachsene und CHF 350.- für Kinder. Das schweizerische Gesetz sieht auch vor, dass man für Leistungen in Verbindung mit Schwangerschaft, Niederkunft und Mutterschaft keinen Selbstbehalt zahlen muss. Für diese Leistungen wird auch keine Franchise verlangt. Dies gilt aber nur, wenn die Kosten von der Schwangerschaft verursacht wurden und nicht durch Komplikationen entstanden sind. Denn Komplikationen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Niederkunft und Mutterschaft gelten als Krankheiten und in diesem Fall müssen Franchise und Selbstbehalt natürlich gezahlt werden. Keine obligatorische Franchise für Ihre Kinder Das Gesetz fordert, dass jeder Versicherte eine Mindestfranchise von CHF 300.- im Jahr zahlen muss. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind davon nicht betroffen. Ist das wirklich vorteilhaft? Alles hängt vom Alter des Kindes und Ihrer Finanzlage ab. Ein Kleinkind muss obligatorische ärztliche Kontrolluntersuchungen und Impfungen absolvieren. Wenn man in diesem Alter eine Franchise vorsieht, muss man die obligatorischen Untersuchungen selber bezahlen. Ab 3 Jahren und wenn das Kind keine besondere Gesundheitsprobleme hat, sind seine Gesundheitsausgaben geringer. Hier kann man eine hohe Franchise wählen und so bei den Prämien sparen. Wenn Sie mehr als ein Kind haben, addieren sich die ersparten Beträge natürlich. Vergleichen Sie jetzt die Krankenkassenprämien! Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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