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2/22/2018 7:53:53 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Zur Erinnerung: das Datum, an dem man üblicherweise die Krankenkasse wechseln kann, ist der 30. September, für einen Beitritt bei der neuen Krankenkasse am 1. Januar des Folgejahres. Wer kann die Krankenkasse am 1. Juli 2018 wechseln? Ein Krankenkassenwechsel am 1. Juli ist für alle Versicherten möglich, die sich für ein Grundkrankenversicherungsmodell, also das "Standard"-Modell, und einer ordentlichen Franchise (300.- Erwachsene, 0.- Kinder) entschieden haben. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Versicherung bis spätestens 30. Juni unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Der Versicherer muss also Ihr Kündigungsschreiben spätestens am 31. März erhalten haben. Angesichts der kontinuierlichen Erhöhungen der Krankenkassenprämien können Sie unter Umständen Ihre Gesundheitskosten durch einen Krankenkassenwechsel stark reduzieren. Als Beispiel haben wir die Prämien aller Krankenkassen für einen erwachsenen Versicherungsnehmer im Kanton Zürich verglichen, mit einer Franchise 300.-, einem Standard- Krankenversicherungsmodell und ohne Unfalldeckung. Das jährliche Sparpotenzial kann bis zu CHF 3'862.20 betragen! Und für Sie ? Vergleichen Sie jetzt dank unserem Vergleichstool die Krankenkassenprämien Allen anderen Versicherungsnehmern, die nicht die oben angeführten Bedingungen für einen Wechsel am 1. Juli erfüllen, raten wir, ihre Situation trotzdem schon jetzt zu prüfen. Organisieren Sie schon jetzt Ihren Krankenkassenwechsel für das nächste Jahr und vergleichen Sie die Krankenkassenprämien 2018. Um mehr zum Thema Krankenkassenprämien, Krankenkassenwechsel, Kündigungsfristen und Spartipps zu erfahren, besuchen Sie doch gleich unsere Rubrik Krankenversicherung.
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