10/1/2010 1:09:50 PM   /   bonus.ch - News   /   Finanz

KKG, IKO, ZEK: Grundlagen des Konsumkreditgesetzes

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) trat am 1. Januar 2003 in Kraft und regelt auf nationaler Ebene die Voraussetzungen für die Gewährung eines Kredits zur Finanzierung eines Konsumguts. Es gilt für Leasing, für Privatkredite und für Kreditkarten. Die Einführung des Gesetzes hat erheblich dazu beigetragen, die Überschuldung von Kreditnehmern zu vermeiden, denn es legt eine Reihe von Vorbedingungen für die Kreditvergabe fest und regelt die Rechte von Kreditgeber und Kreditnehmer.

Der Zinssatz ist der Preis des Kredits als Prozentsatz pro Jahr. Er ermöglicht die Verfügbarkeit des Kapitals. Das Konsumkreditgesetz (KKG) begrenzt den Zinssatz auf höchstens 15% pro Jahr. Unterhalb dieses Höchstzinssatzes variieren die von den Kreditkartengesellschaften angewendeten Zinssätze. Die Zinssätze können ferner je nach Jahreszeit variieren. Der angewendete Zinssatz ergibt sich aus mehreren Kriterien (persönliche Kundendaten, Werbeaktionen usw.)

Vergleich der Kreditkarten

Das Gesetz KKG gilt jedoch nicht für alle Kreditverträge. Seine Gültigkeit beschränkt sich auf Beträge von CHF 500.- bis CHF 80'000.- und höhere Beträge sowie Kredite, die eine Tilgung in maximal drei Monaten oder weniger als vier Teilzahlungen im Zeitraum von höchstens zwölf Monaten festlegen, fallen nicht unter das KKG.

Für den Erhalt einer Kreditkarte muss der Antragsteller laut KKG folgende Voraussetzungen erfüllen:

Mindestalter
Alle mündigen Personen (18 Jahre) können eine Kreditkarte beantragen

Wohnsitz
Für den Erhalt einer Kreditkarte müssen Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern, müssen Sie die Kreditkartengesellschaft davon 15 Tage vorher in Kenntnis setzen.

Staatsbürgerschaft
Besitzer eines Schweizer Reisepasses oder einer Aufenthaltsgenehmigung B, C oder I in der Schweiz können eine Kreditkarte beantragen.

Einkommen
Der Antragsteller muss unbedingt ein monatliches Einkommen haben. Das Einkommen wird bei der Bonitätsprüfung und in der Budget-Rechnung bewertet. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung, die im Falle von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Zahlung der Monatsraten deckt.

Bonität
Die Bonität ist für den Erhalt des Kredits entscheidend. Damit die Bonität geprüft werden kann, müssen Sie dem Antrag einige Dokumente beifügen: die letzte Gehaltsabrechnung, eine Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses, eine Meldebescheinigung, eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis oder des Reisepasses, eine Bescheinigung, dass kein Gerichtsvollzugsverfahren anhängig ist, und gegebenenfalls eine Aufstellung der noch zu tilgenden Kredite.

Laut Gesetz ist die Gewährung eines Kredits verboten, wenn dieser zur Überschuldung des Kreditnehmers führen würde. Eine Bonitätserklärung bestätigt, dass der Antragsteller die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, sein Engagement im Vertragszeitraum einhalten zu können. Die Kriterien für die Fähigkeit seitens des Kreditnehmers, die vertraglichen Bedingungen erfüllen zu können, müssen geprüft werden. Daher hat die Kreditkartengesellschaft das Recht, Dokumente mit einer Reihe von Informationen zu verlangen: das Einkommen des Haushalts, Unterhaltspflicht für Kinder, Wohnungskosten, Logis-Kosten, Betrag der Unterhaltsverpflichtungen. Sie hat ferner das Recht, beim Einwohnermeldeamt, Betreibungsamt oder Finanzamt Informationen über den Antragsteller einzuholen. Sie erkundigt sich mit Sicherheit bei der Informationsstelle für Konsumkredite (IKO) und der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK).

Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK)
Alle Leasingverträge werden systematisch bei der Zentralstelle für Kreditinformationen gemeldet. Sie besitzt Informationen über den Kreditantragsteller, beispielsweise über laufende oder zurückgewiesene Anträge und über das Finanzverhalten des Kunden. Sie kann die Bonität eines Kunden bestätigen. Gemäss dem Datenschutzgesetz haben nur Mitgliedsgesellschaften Zugang zu diesen Informationen. Eine Privatperson kann sich bei der ZEK über seine eigene Person mit einem unterschriebenen Formular und einer Kopie eines Ausweises erkundigen. Gegebenenfalls hat die ZEK Informationen über Verpflichtungen des Antragstellers, die er nicht angegeben hat. Wenn eine Person nur unregelmässig seine zu zahlenden Zinsen bedient haben sollte, hat die Person einen negativen ZEK-Code. In diesem Fall würde eine Leasinggesellschaft den Leasingantrag ablehnen.

Informationsstelle für Konsumkredite (IKO)
Bevor Sie eine Leasing-Finanzierung erhalten, muss sich der Kreditgeber bei der Informationsstelle für Konsumkredite (IKO) erkundigen, um den gesetzlichen Auflagen zu genügen und die Bonität des Antragstellers zu prüfen. Die Informationsstelle speichert alle laufenden Verträge. Dazu gehören die Informationen über den Inhalt und die Art des Vertrags, die Anzahl der Raten und die finanzielle Belastung des Antragstellers. Jede Vertragsänderung muss in den Daten verzeichnet werden.

Rücktrittsrecht
Laut KKG hat der Verbraucher das Recht, innert sieben Tagen nach Erhalt des Vertrags von seinem Engagement zurückzutreten. Nimmt er dieses Recht in Anspruch, muss er seinen Rücktritt spätestens am siebten Tag nach Unterzeichnung des Vertrags schriftlich per Postsendung erklären. Damit Sie einen Beweis Ihrer Rücktrittserklärung haben, empfiehlt es sich, sie per Einschreiben zu senden.

Weiterführende Informationen zum Konsumkreditgesetz:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/221.214.1.de.pdf

Quelle: bonus.ch, Oktober 2010

Kreditkartenvergleich

Es gibt immer wie mehr Kreditkartenangebote auf dem Markt. Einige sind vorteilhafter als andere. Finden Sie hier alle Kosten und Bedingungen.

Weiter
Werbung

Kreditkarten

Geben Sie Ihre Konsumgewohnheiten an und finden Sie dank unserem Vergleich die ideale Kreditkarte. Kreditkarten-Vergleich

Vergleichen Sie!