6/10/2011 12:42:27 PM   /   bonus.ch - News   /   Finanz

Kapitalanlagen: Wissenswertes für Investoren

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Es ist verständlich, dass Geldanlagen mit einer gewissen Skepsis betrachtet werden, angesichts der verschiedenen Risiken, die damit verbunden sind. Doch in der Schweiz gibt es Aufsichtsbehörden, die mit dem Schutz der Geldanleger beauftragt sind. Die Finanzeinrichtung macht Bankrott? Kapitalverlust? Rechtswidrige Angebote? Investoren, Kreditoren und Versicherte sind nicht sich selbst überlassen! Verschiedene Gesetze wurden zur angemessenen Regulierung des Schweizer Marktes erlassen. Hier eine Übersicht:

Gerichtliche Instanz: Schutz von Geldanlegern
In der Schweiz sind Investoren, Gläubiger und Versicherte durch die Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (FINMA) geschützt. Ihre Aufgabe ist es zu gewährleisten, dass die Gesetze zur Regulierung der Finanzmärkte eingehalten, Direktiven in diesem Sinne erlassen sowie die Bundesgesetze über die Anlagefonds (AFG) und über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz, BEHG) respektiert werden. So ist die FINMA nicht nur dazu berechtigt, entsprechende Massnahmen gegen Banken und Finanzorganisationen zu ergreifen, sondern auch, ihnen die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit zu verweigern. Beauftragt mit der Beaufsichtigung aller Banken und Effektenhändler, die in der Schweiz ansässig sind, ist es ihre Mission, die Gläubiger zu schützen und das Funktionieren der Märkte zu garantieren.

Geht eine Bank oder ein Effektenhändler Bankrott, werden die Geldforderungen der gesetzlichen Reihenfolge nach ausgezahlt. Für eine Geldsumme, die auf ein Sparkonto eingezahlt oder als Kassenobligation angelegt wurde, und deren Höhe kleiner oder gleich CHF 100'000.- ist, wird bis CHF 100'000.- vorrechtlich zurückerstattet, unabhängig davon, ob die Einzahlung in der Schweiz oder in einer Filiale der Bank im Ausland getätigt wurde. Sollte der Mangel an Liquiditäten einer Bank oder eines Effektenhändlers die unverzügliche Rückerstattung der privilegierten Einlagen bei Schweizer Geschäftsstellen unmöglich machen, kommt ein System der Einlagensicherung zum Tragen, welches eine Auszahlung in Form einer Bevorschussung garantiert.

Es gibt jedoch auch finanzielle Kategorien, die nicht der Aufsicht der FINMA unterliegen. Darunter fallen Vermögensverwalter, Edelmetallhändler und Personen, die als „introducing broker“ (einführender Broker) tätig sind.

Staatsgarantie
Im Falle von Konkurs erklären sich der jeweilige Kanton oder der Bund als Garant für die Rückerstattung des Guthabens des Gläubigers, wenn die entsprechende Finanzorganisation nicht selbst über die nötigen Mittel verfügt. In der Regel obliegt es dem jeweiligen Kanton, festzulegen, ob er für die Verbindlichkeiten seiner Kantonalbank haftet. Gegebenenfalls definiert er auch die Höhe einer allfälligen Abgeltung. Bis auf einige Ausnahmen profitieren alle Schweizer Kantonalbanken von einer vollumfänglichen staatlichen Garantie. Doch für die Waadtländer Kantonalbank beispielsweise gilt eine solche Garantie nicht, für die Genfer Kantonalbank nur teilweise und für die Berner Kantonalbank wird diese Garantie nach und nach abgeschafft, mit vollständiger Abschaffung bis 2012.

Quelle: bonus.ch, Juni 2011

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