In den Ferien vervielfachen sich die Möglichkeiten für Streitigkeiten: Hotelstrukturen, die nicht Ihrer Reservation entsprechen, eine Aggression in einem Land, dessen Sprache Sie nicht kennen, eine unzureichende Entschädigung für eine versäumte Dienstleistung. Unter solchen Umständen kann sich eine Rechtsschutzversicherung als überaus nützlich erweisen. Diese Art von Versicherung ist aber auch bei Ihnen zu Hause unentbehrlich, ob Sie nun als Autofahrer oder Fussgänger, Mieter oder Eigentümer, Angestellter oder Firmenchef davon profitieren! Das Thema Rechtsschutzversicherung ist komplex und viele unserer Leser bitten uns um Rat. In Antwort auf Ihre Fragen, haben wir einige nützliche Informationen zusammengestellt:
Allgemeines über den Rechtsschutz
Eine Streitsache, die vor Gericht endet, kann schnell extrem kostspielig werden (Anwaltskosten, Bearbeitungsgebühren, Gutachten). Dennoch muss jeder Bürger seine Rechte geltend machen können. Seit über siebzig Jahren bieten diverse Versicherungsgesellschaften in der Schweiz Rechtsschutzversicherungen an. Gegen Bezahlung einer relativ geringen Prämie, übernimmt der Versicherer, entsprechend der in der Police festgelegten Bedingungen, die Kosten und Dienstleistungen, die durch eine eventuelle rechtliche Streitigkeit verursacht werden. So verfügt der Versicherte über die passenden Mittel, um sich z.B. ein Rechtsverfahren leisten zu können, ungeachtet seiner finanziellen Möglichkeiten.
Arten des Rechtsschutzes
Die Rechtsschutzversicherung unterscheidet grundsätzlich drei Hauptarten von Policen. Standardprodukte sind der Privatrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz und die kombinierte Variante, mit Privat- und Verkehrsrechtsschutz. Diese Policen können wahlweise eine Einzelperson oder eine ganze Familie abdecken. Deckungsbereiche sowie Leistungsumfang können, je nach Versicherer und angebotener Art der Police, erheblich voneinander abweichen. Im Einzelfall sind die jeweils individuell vereinbarten Vertragsbestimmungen sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) massgebend. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Police wählen, die Ihre Interessen am besten schützt: je nach familiärer Situation, beruflicher Tätigkeit und Nebenaktivitäten, müssen Sie vielleicht mehrere abschliessen.
Verkehrsrechtsschutz
Der Rechtsschutz im Bereich Verkehr und Motorfahrzeuge deckt in der Regel das Schadenersatzrecht (nämlich die Geltendmachung gesetzlicher Haftpflichtansprüche als Halter oder Lenker eines Fahrzeuges oder als sonstiger Verkehrsteilnehmer), die Strafverteidigung (bei Verkehrsregelverletzungen), das Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten mit privaten sowie schweizerischen öffentlichen Versicherungseinrichtungen), die verwaltungsrechtlichen Verfahren bezüglich Führer- oder Fahrzeugausweis und das Vertragsrecht, bei Streitigkeiten aus Kauf, Miete (also auch Leasingverträge) und Reparatur von Fahrzeugen ab.
Privat- oder Familienrechtsschutz
Diese Policen bieten üblicherweise Rechtsschutz auf dem Gebiet Schadenersatzrecht, Strafverteidigung (bei fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften), Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Sozialversicherung eingeschlossen, Mietrecht sowie das übrige Vertragsrecht und das Nachbar- und Eigentumsrecht. Es gibt allerdings Bereiche, für die keine Rechtsschutzversicherung eine Deckung anbietet. Es handelt sich dabei unter anderem um das Familienrecht (Scheidung, Unterhalt der Kinder) und um Fragen des Erbrechts. Auch wenn Sie eine Rechtsschutzversicherungspolice abgeschlossen haben sollten: bei einem solchen Rechtsverfahren werden Ihre Kosten nicht von der Versicherung übernommen. Die meisten Versicherer bieten ihren Kunden jedoch eine Beratung in diesen Fragen an. Sie haben eine Erbschaft erhalten? Sie brauchen Rat bei Ihrer Scheidung? Prüfen Sie die Klauseln Ihres Vertrages, Sie können zumindest wertvolle Informationen eines Sachverständigen erhalten.
Firmen- und Betriebsrechtsschutz
Diese Art von Rechtsschutz wird nicht von allen Gesellschaften angeboten und sieht, verglichen mit den andern zwei Rechtsschutzarten, je nach Bereich, einen anderen, teilweise eingeschränkten Deckungsschutz vor. Eine Firmen- und Betriebsschutzpolice deckt, im Falle von Streitigkeiten, die Kosten für die Fallbearbeitung, für Beratung und Vertretung durch die Mitarbeiter der Versicherung, bei der die Police unterschrieben wurde, die Anwaltshonorare (oft besteht freie Anwaltswahl), die Kosten für Sachverständigengutachten, wenn diese von der Rechtsschutzversicherung, dem Anwalt oder dem Gericht angeordnet wurden, die Gerichtskosten und Parteientschädigungen an die Gegenpartei, die dem Versicherten auferlegt werden, sowie, gegebenenfalls, die Deckung einer eventuellen Strafkaution, die dem Versicherten vorschussweise gestellt werden würde, um die Untersuchungshaft zu vermeiden.
Deckung: beachten Sie die Fristen!
Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht abgeschlossen werden, um die Kosten eines bereits begonnenen Rechtsstreits zu decken. Aus diesem Grund tritt der Versicherungsschutz üblicherweise nicht sofort nach der Unterzeichnung des Vertrages in Kraft. Die meisten Versicherer wenden eine Wartefrist, insbesondere für bestimmte Rechtsgebiete an (in der Regel handelt es sich um 3 Monate, aber die genaue Dauer ist immer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt). Daher sind nicht nur Streitigkeiten, die sich vor dem Versicherungsabschluss ereignet haben von der Deckung ausgenommen, sondern auch die Kosten aus einem Rechtsstreit, der zwar im Deckungszeitraum liegt, dessen Ursprung aber auf einen Zeitpunkt vor dem Vertragsabschluss zurückgeht oder in die Wartefrist fällt. Schliessen Sie Rechtsschutzversicherung also dann ab, wenn Sie noch keine brauchen!
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