4/1/2011 11:16:53 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Im Falle des Falles, haftet der Bauherr!

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Eine Person oder ein Nachbarhaus wird durch einen von Ihrer Baustelle fallenden Gegenstand geschädigt: Der Bauherr ist für die Vergütung gegenüber dem Geschädigten verpflichtet. Dieser muss den Zusammenhang des erlittenen Schadens mit den auf dem Grundstück ausgeführten Arbeiten nachweisen. Es obliegt dem Bauherrn festzustellen, welcher Unternehmer für den Schaden einzustehen hat. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist daher äusserst nützlich, denn sie schützt den Bauherrn während der Bauphase gegen Personen- und Sachschäden.

Garten, Garage und Swimmingpool: Sind sie versichert?
Oft ist Eigentum, das sich ausserhalb Ihres Wohnhauses befindet, wie Pflanzen, Konstruktionen, Hütten, Swimmingpools oder Brunnen sowie eine freistehende Garage, nicht durch die Gebäudeversicherung geschützt. Vergewissern Sie sich, dass auch diese in Ihrer bestehen Police inbegriffen sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine entsprechende Zusatzversicherung empfehlenswert. Man kann ebenfalls eine zusätzliche Versicherung gegen Sturmschäden für den Garten und die angebauten Kulturen abschliessen.

Gebäudeversicherung: Fristen beim Kauf von versichertem Wohneigentum
Sie kaufen bereits bestehendes Wohneigentum, was passiert mit der Gebäudeversicherung? Ein Gesetz vom 01.07.2009 sieht vor, dass der existierende Vertrag direkt auf den neuen Eigentümer übertragen wird. Dieser kann den Transfer ablehnen und den Vertrag kündigen, vorausgesetzt er hält die Kündigungsfrist von 30 Tagen ab Kaufdatum ein. Die Versicherung kann den bestehenden Vertrag ebenfalls kündigen, hat aber dafür nur 14 Tage ab Datum des Eigentümerwechsels.

Mietausfall infolge eines Brandes Ihres Wohneigentums: Wer zahlt den Verlust?
Sie sind Besitzer eines Wohneigentums, das Sie vermieten. Im Brandfall: Ihre Gebäudeversicherung deckt die Folgen des Brandschadens, doch sind Sie gegen eventuell resultierende Mietverluste in der Zeit der Instandsetzungsarbeiten geschützt? Der Mietausfall kann hoch sein! Ohne vorherige Vereinbarung wird Ihre Versicherung jedoch nur einen geringen Anteil zurückerstatten können. Denken Sie an eine entsprechende Zusatzversicherung.

Sie wohnen zur Miete: Welche Pflichten?
In manchen Kantonen sind Mieter verpflichtet, eine Feuerversicherung für ihre Wohngegenstände, d.h. die Inneneinrichtung abzuschliessen. Diese Versicherung deckt ausschliesslich Feuer- oder Naturschäden, ersetzt jedoch nicht die private Hausratversicherung, vor allem im Hinblick auf Diebstahl. Ziehen Sie in einen anderen Kanton um, in dem eine Feuerversicherung für Mieter obligatorisch ist, erkundigen Sie sich bei der kantonalen Gebäudeversicherung, welche Schäden genau gedeckt sind.

Quelle: bonus.ch, März 2011

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