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6/29/2017 11:12:41 AM / bonus.ch - News / Finanz
Senkung des Referenzzinssatzes: Mietzinsreduktion Der SMV hat sofort auf die Senkung des Referenzzinssatzes auf 1.5% reagiert. Sie kritisiert, dass die Mieten nicht angepasst wurden und möchte die Mieter unterstützen, die von einer Mietzinsreduktion profitieren könnten. Die Senkung der Mieten könnte bis zu 3% betragen, was angesichts der Wohnungssituation wichtige Ersparnisse bedeuten würde. Wer kann von der Senkung des Referenzzinssatzes profitieren? Sind Sie betroffen? Wir raten Ihnen, den Zinssatz, der in Ihrem Mietvertrag erwähnt wird, zu prüfen. Wenn er vom Referenzzinssatzes abhängt, haben Sie im Prinzip Anrecht auf eine Mietzinsreduktion. Es ist dann Ihre Aufgabe, fristgerecht und per Einschreiben einen Antrag an Ihren Wohnungseigentümer oder Ihre Wohnungsverwaltung zu stellen. Achtung: Ihrem Antrag wird nicht unbedingt stattgegeben. Der Vermieter kann im Rahmen der vom Gesetz definierten Grenzen gewisse Argumente vorbringen, um die Mietreduzierung zu vermeiden. Falls Ihnen die Ablehnung nicht gerechtfertigt erscheint, können Sie bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen Berufung einlegen. Zur Erinnerung: indexierte Mieten und subventionierte Wohnungen sind nicht an den Referenzzinssatz gebunden, folglich ist keine Reduzierung möglich. Entdecken Sie unsere verschiedenen Vergleiche: Hypothekarzinssätze Autoversicherungsprämien Prämien der Hausratversicherungen Vorsorge 3. Säule Und vieles mehr.... Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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