Sie sind gerade erst von zuhause ausgezogen und haben Ihr erstes eigenes Appartement? Sie leben mit einem Partner oder haben eine Familie? Im Allgemeinen spiegelt der Hausrat einer Person deutlich wider, in welcher Lebensphase sie sich gerade befindet. Oft fragt man sich, ob eine Hausratversicherung wirklich nützlich ist; vor allem für junge Menschen, die mit wenig Eigentum Ihre erste Wohnung beziehen. Wenn Sie Wertgegenstände, wie zum Beispiel einen PC besitzen, kann sich eine solche Versicherung durchaus als hilfreich erweisen. Zudem sind dadurch geliehene Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden sowie solche, die Ihren Gästen gehören abgedeckt. Hier einige Informationen:
Feuer und Flamme: Gut versichert sein!
Die Hausratversicherung deckt z.B. folgende Schadensfälle: Brand, Elementarschäden (Feuer, Blitzschlag, Überschwemmung) und „Diebstahl zuhause“. Vergewissern Sie sich, nicht doppelt versichert zu sein, in manchen Kantonen deckt die Kantonale Versicherung diese Schäden. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, beispielsweise gegen „einfachen Diebstahl auswärts“ (Versicherungsschutz bei Diebstahl auf Reisen), oder gegen Glasbruch, was z.B. Verglasungen an Möbeln, Ceran-Kochplatten oder Spiegel beinhaltet.
Hausratversicherung: Wenn alles in Scherben liegt
Besitzen Sie verglaste Möbel (Tisch, Vitrinen, Aquarium), ist eine zusätzliche Glasbruchversicherung nützlich. Diese deckt Glasbruchschäden in Ihrem Zuhause, aber nicht die Schäden an den Scheiben des Gebäudes, in dem Sie wohnen. Sind Sie Mieter, sollten Sie in diesem Fall den verursachten Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Sind Sie Eigentümer, richten Sie sich an Ihre Gebäudeglasbruchversicherung. Manche Glasgegenstände können nicht versichert werden (Glasgeschirr oder –figuren, Lampen, Glühbirnen, Neonröhren).
Hausratversicherung: Fristen beachten!
Laut VVG können Sie innert 2 Jahren (ab Eintritt des Schadenfalls) Einspruch gegen einen Entscheid Ihrer Versicherung erheben. In 3 Fällen ist die Kündigung des Vertrages möglich: die normale Kündigung innerhalb der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist (normalerweise 3 Monate vor Vertragsverlängerung), wenn die Versicherung die Prämien ändert und wenn ein Schaden eintritt, dann kann der Versicherte seinen Vertrag innert 14 Tage ab Zahlung der Versicherungssumme kündigen, der Versicherer spätestens zum Zeitpunkt der Zahlung.
Umzug und Hausratversicherung: Tipps für den Tag X
Ziehen Sie aus Ihrer Wohnung aus, können Sie sich mit Hinblick auf das Abnahmeprotokoll an Ihre Versicherung zur Regelung gewisser Schäden wenden, vorausgesetzt diese sind nicht auf eigenes Verschulden, Abnutzung oder Grobfahrlässigkeit zurückzuführen. Stellen Sie vor dem Umzug Schäden fest, zögern Sie nicht, Ihre Versicherung zu fragen, was genau Sie zahlen müssen, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Möglicherweise stellt Ihnen die Versicherung sogar einen Experten, der Ihnen bei der Wohnungsübergabe helfen kann.
Quelle : bonus.ch, Juni 2010