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Hausratversicherung: wann haben Sie Ihr letztes Hausratinventar gemacht?

Im Frühling wird der traditionelle Frühlingsputz durchgeführt. Eine gute Gelegenheit, um auch einen kritischen Blick auf Ihr Hausratsinventar zu werfen. Folgen Sie unseren Ratschlägen, um sicher zu gehen, dass Sie bei einem Schadensfall korrekt gedeckt sind!

Hausratversicherung: wann haben Sie das letzte Mal Ihr Hausratinventar gemacht?Die bösen Folgen einer Unterversicherung

Alle Gegenstände, die zum Haushalt gehören, müssen im Inventar zu ihrem echten Wert deklariert werden. Die Hausratversicherung muss also dem Neuwert aller Haushaltsgegenstände entsprechen. Welche Folgen hat es, wenn man unterversichert ist? Wenn die Versicherungssumme nicht dem Neuwert, sondern nur einem Prozentsatz des gesamten Hausratinventars entspricht, wird Ihnen Ihre Versicherung auch nur diesen Prozentsatz erstatten. So erhalten Sie im Schadensfall nur 50% des Werts von der Versicherung, wenn die deklarierte Versicherungssumme 50% des Neuwerts Ihrer Haushaltsgegenstände ausmacht. Stellen Sie sich vor, welche Folgen eine Unterversicherung bei einem schweren Schadensfall wie einem Brand hat, bei dem die ganze Wohnung zerstört werden kann!

Hausratinventar: Informationen und Ratschläge

Die Berechnung des Hausratsinventars muss sorgfältig durchgeführt werden. Es ist nicht immer einfach, den Wert aller Gegenstände zu berechnen und zu wissen, was alles ins Inventar aufgenommen werden muss. Hier einige Tipps, um nichts zu vergessen:

- Zwar wird die Inventarsumme vom Versicherer in regelmässigen Abständen den Lebenshaltungskosten angepasst, doch sollten Sie trotzdem Ihr Hausratinventar von Zeit zu Zeit überprüfen: Sie haben sich neu eingerichtet? Sie haben sich eine teure Stereoanlage oder einen neuen Computer gegönnt? Diese Anschaffungen müssen in Ihr Hausratinventar aufgenommen werden.

- Informieren Sie Ihre Hausratversicherung umgehend, wenn Sie umziehen. Manche Versicherer decken Sie während einem bestimmten Zeitraum nach dem Umzug, aber das ist nicht immer der Fall!

- Alles, was sich zwischen Ihren vier Wänden befindet, gehört zum Inventar, vom Esstisch bis hin zu den Topfpflanzen. Wenn Sie die Berechnung anstellen, sollten Sie auch an die Gegenstände denken, die sich nicht unbedingt in Ihrem Blickfeld befinden, Gegenstände, die z.B. im Keller oder in der Garage gelagert werden (Velos, Sport- und Freizeitausrüstungen...) und die ebenfalls von der Versicherung gedeckt werden.

- Schmuck, Gemälde, Uhren, Kunstwerke... werden von der Hausratversicherung nur bis zu einem bestimmten Betrag gedeckt. Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre Wertgegenstände immer noch zu Ihrem korrekten Wert versichert sind. Sollten Sie viele neue Gegenstände dieser Art erstanden haben, ist es ratsam, eine spezielle Versicherung für Wert- und/oder Kunstgegenstände abschliessen.

- Fragen Sie Ihren Versicherer um Rat! Ihr Versicherungsberater kann Ihnen nützliche Ratschläge für die Wertbestimmung Ihrer Gegenstände geben und Ihnen ausserdem ein Formular oder sogar eine spezielle Software zukommen lassen, was Ihnen die Aufstellung Ihres Hausratinventars erleichtert!

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Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret

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