Es brennt nicht nur bei den Anderen: sich gut versichern
Die Hausratversicherung deckt folgende Schadensfälle: Brand, Elementarschäden (Feuer, Blitzschlag, Überschwemmung) und "Diebstahl zuhause". Sie sollten prüfen, ob Sie nicht doppelt versichert sind, denn in manchen Kantonen deckt die Kantonale Versicherung diese Schäden. Bei vielen Versicherungsgesellschaften kann man auch eine Zusatzversicherung abzuschliessen, zum Beispiel gegen Diebstahl auf Reisen oder gegen Glasbruch bei Möbeln, Ceran-Kochplatten oder Spiegeln.
Zusatzversicherung Glasbruch
Besitzen Sie verglaste Möbel (Tisch, Vitrinen, Aquarium), könnte eine ergänzende Zusatzversicherung gegen Glasbruch eine gute Idee sein. Diese deckt Glasbruchschäden bei Ihnen zuhause, aber nicht die Schäden an den Fensterscheiben des Gebäudes, in dem Sie wohnen. Sind Sie Mieter, müssen Sie in diesem Fall den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Sind Sie Eigentümer, müssen Sie sich sich an Ihre Gebäudeglasbruchversicherung wenden. Manche Gegenstände aus Glas können nicht versichert werden (Glasgeschirr oder -figuren, Lampen, Glühbirnen, Neonröhren).
Rechtliche Aspekte: Fristen einhalten
Gemäss VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) können Sie innert 2 Jahren ab Eintritt des Schadenfalls Einspruch gegen eine Entscheidung Ihrer Versicherung vorgehen. In 3 Fällen ist die Kündigung des Vertrages möglich: die normale Kündigung innerhalb der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist (normalerweise 3 Monate vor Vertragsverlängerung), wenn die Versicherung die Prämien erhöht und wenn ein Schadensfall eintritt. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag innert 14 Tage ab Zahlung der Versicherungssumme zu kündigen. Die Versicherungsgesellschaft kann das spätestens zum Zeitpunkt der Erstattung machen.
Kündigung des Mietvertrags: Ratschläge vor der Wohnungsübergabe
Kündigen Sie Ihren Mietvertrag, können bei der Wohnungsübergabe Schäden festgestellt werden. Falls diese nicht auf eigenes Verschulden, Abnutzung oder Grobfahrlässigkeit zurückzuführen sind, deckt sie gegebenenfalls Ihre Hausratversicherung. Stellen Sie schon vor dem Umzug Schäden fest, erkundigen Sie sich am besten gleich bei Ihrer Versicherung, was genau Sie zahlen müssen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Möglicherweise können Sie sogar die Hilfe eines Versicherungsexperten in Anspruch nehmen, damit Sie Wohnungsübergabe problemlos über die Bühne geht.
Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret