3/25/2015 8:15:08 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Hausratversicherung: verhalten Sie sich bei einem Schadensfall richtig

Zwar ist die Hausratversicherung nicht obligatorisch, doch ermöglicht Sie Ihnen, sich vor den unangenehmen Folgen von Schadensfällen wie Diebstahl, Beschädigung Ihrer Möbeln und vieles mehr zu schützen. bonus.ch nimmt sich die Zeit, um Ihnen alles Wichtige über die Hausratversicherung zu erzählen.

Hausratversicherung: verhalten Sie sich bei einem Schadensfall richtigBei einem Einbruch sollten Sie gewisse Regeln befolgen, damit Sie von Ihrer Hausratversicherung erstattet werden: rufen Sie sofort die Polizei an und rühren Sie nichts an, bevor diese eingetroffen ist. Wichtig ist auch, unverzüglich Ihren Versicherer zu informieren. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Hausratversicherung die entstandenen Kosten gemäss den Modalitäten Ihrer Police übernimmt!

Welche Diebstähle werden von der Hausratversicherung gedeckt?
Im Allgemeinen sind Schäden versichert, die durch Einbruch oder Beraubung entstehen (d. h. unter Androhung/Anwendung von Gewalt oder wenn das Opfer sich nicht wehren kann). Trotzdem macht es Sinn, die Bedingungen Ihres Vertrags zu prüfen! Ein "einfacher Diebstahl", der weder als Einbruch noch als Beraubung gilt, kann mit einer Zusatzpolice versichert werden. Doch Diebstähle, die durch Ihre Fahrlässigkeit verursacht wurden, sind nicht gedeckt. Falls Sie z. B. Bankomatkarte und Code in der Brieftasche aufbewahren, wird Ihnen das evtl. entwendete Geld mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht erstattet werden!

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Auch Folgeschäden sind gedeckt
Bei einem Schadensfall in Ihrer Wohnung erstattet Ihnen die Hausratversicherung den Wert Ihrer beweglichen Gegenstände. In manchen Fällen müssen aber besondere Massnahmen ergriffen werden. Räumungsarbeiten, eine Übernachtung im Hotel oder gar ein vorübergehender Umzug in eine andere Behausung verursachen Folgekosten. Prüfen Sie, ob auch die durch solche Situationen entstandenen Kosten wenigstens teilweise gedeckt sind. Schliessen Sie eventuell eine Zusatzversicherung ab.

Von Drittpersonen verursachte Schäden werden erstattet
Wenn eine Drittperson bei Ihnen zu Hause einen Schaden verursacht (z. B. Feuer, Überschwemmung), ist sie, wenn Sie direkt von der betroffenen Person eine Entschädigung verlangen, verpflichtet, Ihnen den aktuellen Wert der beschädigten Gegenstände zu zahlen. Die Hausratversicherung hingegen deckt den Neuwert der Güter, d. h. den Wiederbeschaffungspreis, unabhängig vom aktuellen Wert. Wenden Sie sich aus diesem Grund bei von Drittpersonen verursachten Schäden immer zuerst an Ihre Hausratversicherung!

Eine Deckung für den Besitz Ihrer Gäste
Bei den meisten Versicherern gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht nur für alle Bewohner Ihres Haushaltes, sondern auch für Güter, die Ihnen von Drittpersonen anvertraut wurden oder für Gegenstände von Gästen. Doch in den meisten Fällen ist diese Deckung in der Höhe limitiert. Erkundigen Sie sich, welche Deckung Ihre Versicherungspolice für Fremdbesitz vorsieht und schliessen Sie bei Bedarf eine Zusatzversicherung ab.

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Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret

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