Jede Person, die eine Behausung mietet oder kauft sollte eine Hausratversicherung abschliessen, um im Schadensfall gut abgesichert zu sein. In manchen Kantonen ist eine solche Versicherung sogar Pflicht! Doch was deckt die Hausratversicherung genau? Bleibt Ihre Police bestehen, wenn Sie umziehen? Wie kann man sich am besten schützen? Wir haben die Antworten auf einige der Fragen, die wir von unseren Lesern häufig erhalten, für Sie zusammengestellt:
Hausratversicherung: Wohnungswechsel
Ziehen Sie um? Informieren Sie rechtzeitig Ihren Hausratversicherer über den Umzug vom alten zum neuen Wohnort. Einige Versicherer verlängern die Deckung bis zu einigen Wochen nach dem Domizilwechsel, aber dies erfolgt nicht immer automatisch. Ausserdem bringt der Wohnungswechsel oft eine Überprüfung der Inventarliste, die man dem Versicherer beim Policenabschluss geliefert hatte, mit sich. Versäumen Sie diese Anpassung nicht: So vermeiden Sie die Gefahr einer Unterdeckung!
Versicherung für ältere Menschen im Altersheim
Auch ältere Menschen, die in einem Altersheim wohnen, können eine Hausratversicherung abschliessen um ihre beweglichen Güter gegen Diebstahl oder eventuelle Schäden zu schützen. In der Regel haftet das Heim nicht für Privatgegenstände. In einigen Heimen ist sowohl der Abschluss einer Hausratversicherung als auch einer Privathaftpflichtpolice obligatorisch. Sie sollten klären, ob und, wenn ja, welche Versicherungen schon im Tages- oder Monatssatz inbegriffen sind.
Hausrat: zusätzliche Deckung für Computer
Die Hausratversicherung deckt alle beweglichen Sachen in Ihrem Haushalt gegen Schäden, die durch Feuer, Wasser, Elementarereignissen und Diebstahl entstehen können. Auch elektronische Geräte sind versichert, oft werden aber genau die « typischsten » und daher häufigsten Schäden nicht gedeckt. Was geschieht z. B., wenn der PC herunterfällt oder eine Flüssigkeit darauf ausgeleert wird? Es ist jetzt möglich, bei manchen Versicherern auch diese Risiken zu decken, indem man eine Zusatzversicherung abschliesst.
Schmuck: reicht die Hausratversicherung?
Wenn Sie Schmuck und andere Wertsachen besitzen, reicht die Hausratversicherung vielleicht nicht aus, um bei einem Diebstahl zumindest den finanziellen Verlust zu ersetzen. Es gibt nämlich eine Höchstlimite der Deckung von gestohlenem Schmuck und sehr oft kommt es vor, dass die Deckung bei einem Einbruch reduziert wird, wenn die Wertgegenstände nicht gemäss bestimmten Bedingungen aufbewahrt sind (wie z. B. in einem Wandsafe). Klären Sie mit Ihrem Versicherer ab, ob Sie für Ihre Kostbarkeiten eine Wertsachenversicherung brauchen.
Hausratversicherung: Leistungsbegrenzungen
Die meisten Versicherer bieten nur beschränkte Leistungen an bei Schäden aus Diebstahl von Geldwerten oder Schmuck sowie bei Schäden, die ausserhalb des versicherten Standorts entstehen. Ausserdem hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, sein möglichstes zu tun, um jeden Schaden maximal zu begrenzen: Das Auslassen von Vorsichtsmassnahmen hat eine Reduzierung der Leistungen zur Folge. Lesen Sie die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Police gut durch.
Quelle: bonus.ch, November 2010