4/5/2011 9:04:11 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Hausratversicherung: Informationen und Tipps für den Fall von Einbruch und anderen Schäden

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Nach Hause kommen und merken, dass man von Einbrechern ausgeraubt wurde: ein unangenehmes Erlebnis, das zu unüberlegten Handlungen führen kann. Wenn Sie sichergehen wollen, dass die Hausratversicherung die gestohlenen Gegenstände ersetzt, sollten Sie gewisse Verhaltensregeln befolgen: Berühren Sie nichts, bevor die Polizei eingetroffen ist; diese müssen Sie natürlich sofort anrufen, damit eine Untersuchung eingeleitet wird. Benachrichtigen Sie auch unverzüglich Ihren Versicherer. Nur so können Sie sich einer Entschädigung sicher sein!

Hausratversicherung: welche Diebstähle sind versichert?
Generell sind Schäden versichert, die durch Einbruch oder Beraubung entstehen (d. h. unter Androhung/Anwendung von Gewalt oder wenn das Opfer sich nicht wehren kann). Einfacher Diebstahl, der weder als Einbruch noch als Beraubung gilt, kann mit einer Zusatzpolice versichert werden. Nicht gedeckt sind jedoch Diebstähle, die Fahrlässigkeit/Unachtsamkeit zuzuschreiben sind. Falls Sie z. B. Bankomatkarte und Code in der Brieftasche aufbewahren, wird Ihnen das evtl. entwendete Geld nicht rückerstattet!

Hausratversicherung und Folgeschäden
Wenn in Ihrer Wohnung ein Schaden erfolgt, ersetzt die Hausratversicherung den Wert Ihrer beweglichen Gegenstände. Manchmal zwingt Sie der Schaden aber zu besonderen Massnahmen: die Räumung der Wohnung bei einer Überschwemmung oder den vorübergehenden Umzug in eine andere Behausung. Es ist ausserordentlich wichtig, die Bedingungen der eigenen Police zu kennen, und sich zu vergewissern, dass auch aus solchen Situationen hervorgehende Kosten wenigstens teilweise eingebunden sind. Eventuell sollte man eine Zusatzversicherung abschliessen.

Wenn Drittpersonen einen Schaden verursachen
Eine Person löst bei Ihnen zu Hause einen Schaden aus (z. B. Feuer, Überschwemmung): wenn Sie direkt vom Betroffenen eine Entschädigung verlangen ist dieser verpflichtet Ihnen den aktuellen Wert der beschädigten Gegenstände zu ersetzen. Die Hausratversicherung hingegen deckt den Neuwert der Güter, d. h. den Wiederbeschaffungspreis, unabhängig vom aktuellen Wert. Ziehen Sie darum erst Ihre Hausratversicherung zu Rate, bevor Sie bei einem durch Dritte verschuldeten Schaden entscheiden, wie Sie betr. Rückvergütung vorgehen wollen!

Den Besitz Ihrer Gäste versichern
Bei den meisten Versicherern erstreckt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht nur auf alle Bewohner Ihres Haushalts, sondern auch auf Güter die Ihnen von Drittpersonen anvertraut werden oder auf den Besitz von Gästen, die vorübergehend bei Ihnen wohnen. Aber aufgepasst: In der Regel ist diese Deckung limitiert. Klären Sie ab, welche Deckung Ihre Versicherungspolice für Fremdbesitz vorsieht und ob eventuell eine Zusatzversicherung nötig ist.

Quelle: bonus.ch, April 2011

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