6/21/2011 9:01:42 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Hausrat, Kunstwerke, Wertsachen: Mit einer Police alles versichert

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Manchmal ist es schwierig, die Werte ganz verschiedener Kategorien auf angemessene Art und Weise zu versichern. Deckt etwa eine klassische Hausratversicherung Ihre Bilder oder Ihren Schmuck ab? Nun gibt es „Versicherungspakete“, die sowohl Hausrat als auch Wertsachen und Kunstgegenstände abdecken: eine umfassende Versicherungsdeckung, ohne Anhäufung von Verträgen. Auch die Haftpflicht- und Gebäudeversicherung können integriert werden. Eine einzige Police um bei Ihnen alles abzudecken? Von nun an möglich!

Verlust oder Totalschaden eines Kunstobjekts: Entschädigung und Eigentum
Im Falle von Verlust oder Totalschaden eines Kunstgegenstands wird vom Versicherer ein Schadenersatz vergütet. Wenn das Objekt pauschal versichert wurde, entspricht der vergütete Betrag, je nach Police, entweder dem Ersatzwert oder dem Marktwert des Objekts unmittelbar vor dem Eintritt des Versicherungsfalles, jedoch immer maximal der in der Police vereinbarten Summe. Mit der Entschädigung des Objekts gehen dessen Eigentumsrechte auf die Versicherungsgesellschaft über.

Mehrteilige Kunstobjekte versichern
Es gibt Kunstgegenstände, die aus Paaren oder mehrteiligen Sätzen bestehen. Ist aufgrund eines Schadenfalls eines dieser Teile defekt, beschädigt oder verschwunden, vergüten gewisse Versicherer den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Objekts zur Vervollständigung des ursprünglichen Gesamtkunstwerks. Eine allfällige verbleibende Wertminderung nach der Ergänzung, oder falls die Wiederherstellung des Gesamtwerks nicht möglich sein sollte, wird entschädigt. Prüfen Sie ob diese Leistung in Ihrer Versicherungspolice enthalten ist.

Kunstversicherung: Was tun bei Diebstahl
Der Versicherungsnehmer hat seinen Versicherer beim Eintritt eines Schadenfalles unverzüglich zu informieren. Wenn es sich um einen Diebstahl handelt, muss er sofort auch die Polizei benachrichtigen und eine amtliche Untersuchung beantragen. Eine Liste aller fehlenden oder beschädigten Objekte ist zu erstellen und einzureichen. Es ist wichtig darauf zu achten, dass mögliche Tatspuren nicht entfernt oder verändert werden. Falls diese Bedingungen nicht respektiert werden, hat Ihr Versicherer das Recht, seine Leistungen zu kürzen.

Kunstversicherung: „Nagel zu Nagel“-Deckung
Sie haben den Transport Ihres Kunstwerkes von einem Ort zum anderen versichert. Dabei ist es vorteilhaft, die Kunstgegenstände mit einer „Nagel zu Nagel“-Transportversicherung abzudecken (auch „Sockel zu Sockel“ genannt). Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz für Ihr Kunstobjekt ab dem Moment beginnt, wo es von seiner anfänglichen Aufbewahrungsstelle entfernt wird und andauert, bis es seine endgültige Aufbewahrungsstelle erreicht hat. Vergessen Sie nicht vorab alle Objekte zu melden die nicht in der Police aufgeführt sind!

Quelle: bonus.ch, Juni 2011

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