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3/29/2011 8:40:53 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Ein Gärtner, eine Haushaltshilfe oder ein Babysitter, der auf Ihre Kinder aufpasst: Haben Sie Ihr Hauspersonal gegen Unfälle versichert? Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Angestellten durch eine adäquate Versicherung zu schützen. Doch wie geht das? An wen kann man sich richten? Was genau deckt eine solche Versicherung? Wir haben die Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt: Versicherung Hausangestellte: Was sagt das Gesetz? Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, welche die wirtschaftlichen Folgen bei beruflichen und nichtberuflichen Unfällen sowie Berufskrankheiten deckt. Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden. Dazu gehören auch Reinigungskräfte in privaten Haushalten und Haushaltsangestellte! Aus diesem Grund müssen Sie eine Unfallversicherung für Ihr Haushaltspersonal abschliessen. Versicherung Hausangestellte: Was passiert, wenn sich meine Reinigungskraft verletzt? Müssen Sie die Haftung übernehmen, wenn sich Ihre Reinigungskraft bei der Ausübung ihrer Arbeit verletzt? Ja! Denn sobald Sie auch nur für einige Stunden pro Woche eine Putzkraft einstellen, so haben Sie den Status eines Arbeitgebers. Deshalb sind Sie dazu verpflichtet, eine Unfallversicherung für Ihr Haushaltspersonal abzuschliessen. Wenn einer Ihrer Hausangestellten einen Unfall erleidet, so müssen Sie Ihren Versicherer sofort darüber informieren. Versicherung Hausangestellte: Was ist gedeckt? Die Versicherung für Haushaltspersonal deckt medizinische Kosten, Taggelder und eine Invaliditätsrente. Reinigungskräfte, welche weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt sind, sind nicht gegen Nichtberufsunfälle gedeckt. Unfälle hingegen, welche sich auf dem Arbeitsweg ereignen, werden dennoch als Berufsunfälle eingestuft und sind deshalb ebenfalls gedeckt. Absichtlich herbeigeführte berufliche Unfälle sowie Freizeitunfälle sind jedoch nicht versichert. Versicherung Hausangestellte: An wen können Sie sich wenden? Die obligatorische Unfallversicherung wird je nach Versichertenkategorie durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder durch andere zugelassene Unfallversicherer durchgeführt. Die meisten Versicherer bieten Ihnen eine solche Versicherungsleistung für Hausangestellte an. Manchmal können Sie Ihre Police auch online abschliessen. Für nur etwa 100.- Franken pro Jahr schützt Sie eine solche Versicherung vor einer saftigen Rechnung! Versicherung Hausangestellte: Anstellung bei mehreren Arbeitgebern Gemäss Gesetzgebung müssen Sie für Ihre Reinigungskraft eine Unfallversicherung abschliessen. Falls diese jedoch bei mehreren Arbeitgebern angestellt ist, so muss sie bei jedem dieser Arbeitgeber separat gegen Unfälle versichert werden. Sie müssen also Ihre Reinigungskraft gegen Unfälle am Arbeitsort und auf dem Arbeitsweg versichern, auch wenn diese noch bei anderen Arbeitgebern arbeitet. In der Tat muss nämlich derjenige Arbeitgeber die Haftung übernehmen, bei welchem sich der Unfall ereignet. Quelle: bonus.ch, März 2011
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