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4/29/2010 9:07:34 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Z.K.: Wir beschäftigen im Turnus mehrere Aushilfen stundenweise im Haushalt. Jede dieser Haushalthilfen erhält pro Jahr weniger als 1000 Franken. Müssen sie trotzdem gemäss UVG gegen Unfälle versichert werden? Seit Anfang 2008 müssen alle im Privathaushalt beschäftigten Aushilfen (wie Raumpflegerinnen, Gärtner, Kindermädchen etc.) obligatorisch gegen Unfälle gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für jede Aushilfe eine Berufsunfallversicherung abzuschliessen und die Prämien dafür selber zu bezahlen. Aufgrund des Schwarzarbeitsgesetzes gelten dabei alle Löhne ab dem ersten Franken als zu versicherndes Einkommen; es gibt also keine Ausnahmen für «geringe Löhne». Die Versicherung deckt die Kosten von Unfällen, die sich während der Tätigkeit im Privathaushalt oder auf dem direkten Arbeitsweg dazu ereignen. Wenn eine Aushilfe mehr als acht Stunden wöchentlich beschäftigt wird, ist sie auch für Nichtberufsunfälle versichert. Kollektivunfallversicherung für alle Aushilfen Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Kollektivunfallversicherung für alle von einem Haushalt beschäftigten Aushilfen an, dies zu einer Prämie von rund 100 Franken pro Jahr. Diese Versicherung sieht bei Unfällen eine Vergütung von Pflegeleistungen und Heilungskosten, ein Taggeld ab dem dritten Tag nach dem Unfall, eine Invalidenrente bei Vollinvalidität, eine Integritätsentschädigung gemäss gesetzlicher Gliederskala, eine Hilflosenentschädigung sowie eine Hinterlassenenrente vor. Quelle: SVV - Schweizerischer Versicherungsverband - April 2010
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