3/21/2014 7:45:38 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Haftpflichtversicherung: beschädigtes Türschloss - wer zahlt?

Sie kommen nach Hause und stellen fest, dass das Schloss Ihrer Haustür absichtlich beschädigt wurde. Wer deckt die Reparaturkosten? Ihr Versicherer? Der Wohnungseigentümer? bonus.ch informiert Sie über die Situation.

Haftpflichtversicherung: beschädigtes Türschloss - wer zahlt?Wenn Sie Mieter sind, bestimmt das Gesetz, dass Sie für die Schäden am Mietobjekt verantwortlich sind, die von Ihnen, Ihren Mitbewohnern und Ihren Gästen verursacht wurden. Wenn also die Schäden von einer unbekannten Person stammen, deren Verhalten Sie nicht beeinflussen können, sind Sie nicht verantwortlich. Aus diesem Grund ist Ihre private Haftpflichtversicherung nicht betroffen und muss nicht für den Schaden aufkommen.


Wer deckt also nicht selbst verschuldete Schäden?
Wenn der Verursacher des Schadens nicht ausfindig gemacht werden kann, muss der Eigentümer, seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen und nicht der Mieter. Wenn Sie selber Eigentümer sind, empfehlen wir Ihnen, bei einem Schadensfall oder wenn Ihr Mieter Sie um die Übernahme der Reparaturkosten bittet, direkt Ihren Versicherer zu kontaktieren.

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Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret

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